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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Für die Straßentrasse selbst sei er bereit, Land abzugeben, wenn ein angemessener<br />

Kaufpreis gezahlt werde. 3,-- € pro m 2 Ackerland sei unakzeptabel,<br />

es müsse der Preis für eine Gewerbefläche angesetzt werden.<br />

Dies lehnt der Vorhabensträger ab. Er führt im Weiteren aus, nach der vom<br />

Einwender erwähnten Erörterung sei im Jahr 2004 die Konsensvereinbarung<br />

abgeschlossen worden. Bestandteil des erzielten Konsenses war es, dass der<br />

landschaftspflegerische Begleitplan in Arbeitskreisen allein nach fachtechnischen<br />

Gesichtspunkten erarbeitet werden solle. Der Konsens habe insofern<br />

einen optimalen Naturschutz vorgesehen, weshalb das zuvor verfolgte Prinzip,<br />

von einer Erhöhung der Strukturvielfalt in diesem landwirtschaftlich geprägten<br />

Raum, dient die Maßnahme auch der Optimierung von Steinkauzhabitaten im<br />

Raum Holtfeld und ist insoweit aus artenschutzrechtlichen Gründen auch an<br />

dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Als Querungsmöglichkeit wird<br />

den Tieren eine Grünbrücke an der Holtfelder Straße angeboten und sollen<br />

zudem <strong>–</strong> ausgehend von dieser Grünbrücke <strong>–</strong> neue Habitatstrukturen im Illenbruch<br />

erschlossen werden, um erhebliche Beeinträchtigungen der Art trotz<br />

der mit der A 33 verbundenen Belastungen auszuschließen.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird insoweit auf Kapitel 6.3 mit allen Unterkapiteln<br />

verwiesen. Die Maßnahme M/E 5.704 dient der Vernetzung von der Grünbrücke<br />

ausgehend zu den neu hergestellten Habitaten am Illenbruch.<br />

Auch die auf Flurstück 125 vorgesehenen Maßnahmen dienen artenschutzrechtlichen<br />

Zwecken, hier zugunsten mehrerer Fledermausarten, die den Verlauf<br />

des Casumer Baches im Bereich der geplanten A 33-Trasse als bedeutenden<br />

Flugweg nutzen. Die Leitlinien des Bachtales erfährt mithin südlich der<br />

Trasse eine Aufwertung. Der vorgesehene Kleingewässerkomplex auf dem<br />

Flurstück 125 unmittelbar angrenzend an das Bachtal eröffnet Jagdmöglichkeiten.<br />

Die Inanspruchnahme für die Überführung der Hesselteicher Straße ist unumgänglich.<br />

Dem Einwender steht hierfür eine Entschädigung dem Grunde nach<br />

zu. Über die Höhe der Entschädigung ist im Planfeststellungsverfahren nicht zu<br />

befinden.<br />

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