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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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es verneint der Vorhabensträger mit Hinweis auf die Randstreifen.<br />

Ob das LBP-Konzept einen Verzicht der über die Grundstücksmitte verlaufenden<br />

Querverbindung des Gehölzstreifens vom Graben zum Flurstücksrand<br />

zulässt, wird der Vorhabensträger in Abstimmung mit dem Gutachter klären.<br />

Wenn der Einwender die Pflege des Gehölz- und Gewässerrandstreifens nicht<br />

übernehmen wolle, müsse sie in geeigneter Weise durch den Vorhabensträger<br />

sichergestellt werden.<br />

Eine Verschiebung des Gehölzstreifens in die Verlängerung des von ihm aufgezeigten<br />

Grabenverlaufs lehnt der Einwender ab. Die verlagere die Trennwirkungen<br />

der Maßnahme auf die Grundstücksmitte und erhöhe die sich für ihn<br />

ergebenden Beeinträchtigungen.<br />

Im Anschluss an die Eigentumsflächen hat der Einwender größere Flächen<br />

dass der Vorhabenträger vorhandene Bäume zumindest teilweise erkannt und<br />

insofern nur eine Verdichtung der vorhandenen Kopfbaumpflanzung vorgesehen<br />

hat. Er hat auch die über die Signatur des genannten Übersichtsplans<br />

hinaus vorhandenen Kopfbäume in die landschaftspflegerische Maßnahme zu<br />

integrieren, um die zusätzliche Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Einwender<br />

auf das notwendige Maß zu beschränken.<br />

Auf besagte Querverbindung wurde mit Deckblatt I verzichtet, der Einwendung<br />

mithin entsprochen.<br />

Eine derartige Verschiebung ist nicht Gegenstand der Planungen geworden.<br />

Im verbleibenden Umfang ist die Inanspruchnahme von Grundeigentum der<br />

Einwender für den vorgesehenen Zweck unumgänglich. Insbesondere ist insoweit<br />

die Funktion der landschaftspflegerischen Maßnahmen für die Biotopvernetzung<br />

anzusprechen. Die A 33 führt zu einer Zerschneidung bisher vorhandener<br />

Verbundstrukturen und Leitlinien; es ist daher erforderlich, derartige<br />

Strukturen neu zu schaffen und sie möglichst auf die vorgesehenen Querungsmöglichkeiten,<br />

wie Grünbrücken oder Gewässerdurchlässe, auszurichten.<br />

Im Zusammenhang mit anderen neu geschaffenen Leitlinien stellen die auf<br />

den Grundflächen der Einwender vorgesehenen Maßnahmen die Verknüpfung<br />

zwischen dem Teutoburger Wald und dem Landschaftsraum südlich der A 33<br />

über die Grünbrücke an der Holtfelder Straße sicher. Sie an Gräben und Flurstücks-<br />

oder Nutzungsgrenzen auszurichten, mindert die Beeinträchtigung<br />

landwirtschaftlicher Nutzflächen.<br />

Zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Übrigen wird auf Kapitel B 6.6<br />

verwiesen.<br />

Zur Inanspruchnahme dieser Pachtfläche der Einwender wird auf die Ausfüh-<br />

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