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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ermitteln und das Bauverfahren ggf. entsprechend zu modifizieren. Sollten trotz<br />

optimiertem Bauverfahren die Anhaltswerte überschritten werden und werden<br />

dadurch Schäden verursacht, sind diese nach den Grundsätzen des § 906 BGB<br />

zu entschädigen.<br />

8. Entscheidung über Einwendungen<br />

8.1 Anträge im Anhörungsverfahren<br />

In den schriftlichen Einwendungen von Privatpersonen, den Stellungnahmen<br />

u.a. des „Netzwerkes Fehlplanung A 33“ vom 13.01.2008, des „Bürgervereins<br />

pro A 33 Südtrasse“ vom 10.01.2008, der „Interessengemeinschaft A 33 Ca-<br />

sum-Holtfeld-Cleve“ vom 06.01.2008, der „Südtrassenunion“ vom 12.01.2008,<br />

von Bündnis 90/Die Grünen (Ortsverband Halle) vom 10.01.2008, den Stellung-<br />

nahmen des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.01.2008,<br />

15.03.2010 und 25.06.2010 sowie in der Generalerörterung in Halle vom<br />

15.08.2008 bis 22.08.2008 und in den hierauf nachfolgenden Planänderungs-<br />

verfahren zu den Deckblättern I und II wurden zahlreiche Anträge gestellt.<br />

Im Folgenden werden die maßgeblichen Anträge und die entsprechenden Ent-<br />

scheidungen der Planfeststellungsbehörde in Kürze dargelegt. An dieser Stelle<br />

bedarf es keiner vertiefenden inhaltlichen Ausführungen, da die in den Anträgen<br />

thematisierten Sachbereiche in den jeweiligen Kapiteln dieses Planfeststel-<br />

lungsbeschlusses eingehend behandelt werden:<br />

� Hinsichtlich der Einhaltung der formellen Anforderungen des Anhörungsver-<br />

fahrens wird seitens des „Bürgervereins pro A 33 Südtrasse“ ein Abbruch<br />

des Planfeststellungsverfahrens gefordert, da in den Lokalzeitungen von<br />

Halle in der öffentliche Bekanntmachung vom 09.11.2007 „lediglich ein Hin-<br />

weis auf dem Aushang am Rathaus“ erfolgt sei, folglich ein „Verfahrensfeh-<br />

ler vorliege“ (Stellungnahmen des „Bürgervereins pro A 33 Südtrasse“ vom<br />

10.01.2008, Seite 2, und „Südtrassenunion“ vom 12.01.2008, Seite 5 bis 6).<br />

Der Antrag wird zurückgewiesen. Die ortsübliche Bekanntmachung nach<br />

§ 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG ist verfahrensfehlerfrei erfolgt. Die ortsübliche<br />

Bekanntmachung richtet sich nach den Verfahrensvorgaben der Verordnung<br />

über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Be-<br />

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