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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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chen. Auch im Bereich der Planungsalternativen braucht sie den Sachverhalt<br />

nur so zu klären, wie dies für eine sachgerechte Entscheidung und eine<br />

zweckmäßige Gestaltung des Verfahrens erforderlich ist. Sie ist befugt, Alterna-<br />

tiven, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen,<br />

schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden“ (BVerwG, Beschluss<br />

vom 24. April 2009, 9 B 10/09 m.w.N.).<br />

7.1.2.2 Variantenvergleich nach der UVS 2005<br />

Wie bereits in Kapitel B 7.1.1.2 dieses Planfeststellungsbeschlusses dargestellt,<br />

ist die UVS von 2005 Ausfluss der engagiert und kontrovers geführten Debatte<br />

um eine mögliche Südtrasse. In die UVS wurde bereits frühzeitig vom Vorha-<br />

benträger die Variante V 11 einbezogen, weil diese vom Übergabepunkt<br />

Schnatweg als einzige Variante der UVS 1993 eine Linienführung in einen süd-<br />

lichen Planungsraum hinein vermittelt.<br />

Aus den im Kapitel B 7.1.1.2 genannten Gründen kommt es auf einen Varian-<br />

tenvergleich zwischen der V 16/K 1 und der STU-Südtrasse hier nicht mehr an.<br />

Entscheidend ist insoweit der Vergleich zwischen der V 16/K 1 und der V 11.<br />

Trassenverläufe:<br />

Die Variante V 16/K 1 bleibt von Bielefeld kommend bis zur L 782 bei Halle ge-<br />

genüber dem in der UVS 1993 projektierten Verlauf unverändert. Insofern wird<br />

hierzu auf die Ausführungen in Kapitel B 7.1.2.1 verwiesen. An der L 782 wen-<br />

det sie sich, statt den Tatenhauser Wald annähernd mittig zu durchschneiden,<br />

scharf nach Norden und folgt der Verlauf der L 782 entlang der Grenze des<br />

FFH-Gebiets Tatenhauser Wald und annähernd parallel zur Bebauung in den<br />

Wohngebieten des südlichen Stadtkerns von Halle.<br />

Am Nordrand des FFH-Gebiets schneidet sie kurzfristig in dieses Gebiet ein<br />

und folgt dabei einer bestehenden Zäsur innerhalb des Schutzstreifens einer<br />

Hochspannungsfreileitung. Sie nimmt anschließend in Richtung B 476 annä-<br />

hernd den gleichen Verlauf wie die V 37 in der UVS 1993. Auch wenn somit<br />

keine vollständige Übereinstimmung gegeben ist, kann für lediglich eine grobe<br />

Darstellung des von der Variante durchlaufenen Landschaftsraums auf die Aus-<br />

führungen im vorstehenden Kapitel verwiesen werden.<br />

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