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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tails die bisherigen Größenmaßstäbe der Landschaft verschiebt und insofern<br />

auch visuelle Fernwirkung besitzt, z.B. durch weithin sichtbare Brückenbauwer-<br />

ke oder Lärmschutzeinrichtungen. Die Verkehrsvorgänge und <strong>–</strong>funktionen wer-<br />

den gegenüber dem vorhandenen Zustand <strong>–</strong> zumindest im östlichen Trassen-<br />

abschnitt, in dem sichtverschattende Lärmschutzeinrichtungen weitgehend feh-<br />

len <strong>–</strong> hervorgehoben. Gleichzeitig werden Blickbeziehungen unterbrochen und<br />

verstellt, die Landschaft also auch in visueller Hinsicht zerschnitten.<br />

Dies geht einher mit dem Verlust eines Teils derjenigen Elemente, die bisher<br />

das Landschaftsbild geprägt haben. Hier ist zunächst das Relief, die Oberflä-<br />

chenform des Raumes zu nennen; auch wenn es sich grundsätzlich um ein re-<br />

lativ flaches Relief handelt, so werden doch mit den Bachtälern und den an-<br />

grenzenden Niederungsbereichen Strukturen gequert und im Querungsbereich<br />

beeinträchtigt, die eine Feingliederung der Landschaft bewirken. Gleiches gilt<br />

für Dünenfelder und Grundmoränenrücken. Hinzu kommt der vollständige Ver-<br />

lust von gliedernden und belebenden Vegetationselementen durch Überbauung.<br />

Zusätzlich zu diesen visuell geprägten Beeinträchtigungen wird das Land-<br />

schaftserleben durch den von der Trasse ausgehenden Lärm eingeschränkt.<br />

Einzelheiten hierzu können insoweit der UVS, Band 2, S. 115 ff. sowie dem<br />

LBP, Kapitel 3.2.1, entnommen werden.<br />

In Kapitel 4.4 des LBP sind verschiedene Maßnahmen zur gestalterischen Ein-<br />

bindung der Trasse angeführt, die geeignet sind, die oben beschriebenen Be-<br />

einträchtigungen zu mindern.<br />

Zu nennen ist hier insbesondere die Begrünung von Böschungen der Straße<br />

bzw. der Lärmschutzwälle (hier nur die Außenböschungen). Dabei wird einer-<br />

seits darauf geachtet, dass namentlich technisch wirkende Bauwerke, wie<br />

Wände oder Brückenwiderlager, möglichst vollständig eingegrünt und sichtver-<br />

schattet werden. Andererseits wird die Bepflanzung in offenen Landschaftstei-<br />

len, in denen zudem solche Bauwerke nicht zu verdecken sind, auch lückenhaft<br />

ausgeführt, um das lineare Straßenbauwerk nicht zusätzlich zu betonen.<br />

Darüber hinaus werden auf Restflächen entlang der Trasse Maßnahmen vorge-<br />

sehen, die eine Verzahnung der begrünten Straßennebenflächen mit der sie<br />

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