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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Für die Lebensraumtypen 9110 und 9190 werden die CL aus der sog. Berner<br />

Liste entnommen (10 <strong>–</strong> 20 kg N/ha a) und gebietsbezogen in Abhängigkeit von<br />

Temperatur/Frostperiode, Bodenfeuchtigkeit, Verfügbarkeit basischer Kationen,<br />

P-Limitierung und Bewirtschaftungsintensität mit 12 kg N/ha a konkretisiert. Für<br />

den Lebensraumtyp 91E0 gelten die empirischen Arbeiten, die Grundlage der<br />

Berner Liste waren, nicht; die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die<br />

Empfindlichkeit dieses Lebensraumtyps ist noch nicht abgeschlossen. Anhand<br />

des „BERN-Modells“ wurde daher für diesen Lebensraumtyp der CL gebietsbe-<br />

zogen ermittelt und mit 30,9 <strong>–</strong> 32,0 kg N/ha a errechnet.<br />

Die so ermittelten CL wurden von den beteiligten Fachbehörden <strong>–</strong> die Höhere<br />

Landschaftsbehörde hatte zudem das LANUV eingeschaltet <strong>–</strong> akzeptiert und<br />

auch die Naturschutzverbände stimmen ihnen als Grundlage der weiteren Be-<br />

wertung zu.<br />

Die Vorbelastung wurde anhand der Daten des Umweltbundesamtes mit Wer-<br />

ten zwischen 71 und 76 kg N/ha a in den hier betroffenen Laubwäldern ermittelt.<br />

Damit übersteigen schon die Vorbelastungswerte die CL um ein vielfaches, so<br />

dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts prinzipiell jede<br />

Zusatzbelastung als erhebliche Beeinträchtigung zu gelten hat, wenn nicht eine<br />

der im Beschluss vom 10.11.2009 (a.a.O., juris Rn. 7 und 8) definierten Abwei-<br />

chungsalternativen einschlägig ist.<br />

Alternative 1 ist auch zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde hier nicht<br />

anzunehmen. Sie folgt insoweit den Gutachtern in ihrer Einschätzung, ortbezo-<br />

gen <strong>–</strong> also mit einem direkten Fokus auf das FFH-Gebiet Tatenhauser Wald<br />

und die darin befindlichen Lebensraumtypen <strong>–</strong> könne nicht mit dem notwendi-<br />

gen Grad an Sicherheit ausgeschlossen werden, dass erstens durch ein Fort-<br />

bestehen der Vorbelastung und zweitens durch eine <strong>–</strong> wenn auch gemessen<br />

am Ausmaß der Vorbelastung u.U. prozentual nur geringe <strong>–</strong> Erhöhung der Be-<br />

lastung durch zusätzliche straßenbedingte Stickstoffeinträge das System der<br />

Lebensraumtypen einschließlich aller Abhängigkeiten (z.B. zu den abiotischen<br />

Gegebenheiten) destabilisiert wird.<br />

Zur Alternative 2 hatte das Bundesverwaltungsgericht <strong>–</strong> wie oben schon zitiert <strong>–</strong><br />

einer Zusatzbelastung von nicht mehr als 3 % der CL ungeachtet der Größe der<br />

betroffenen Flächen Bagatellcharakter zugesprochen. Eine Bewertung, die in<br />

gleicher Weise eine Zusatzbelastung von 10 % der CL ohne weiteres, d.h. ins-<br />

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