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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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vom 21.02.2002 bis zum 22.03.2002. In diesem wiederaufgenommen Anhö-<br />

rungsverfahren sprachen sich 600 Einwender gegen die Planungen aus. Die<br />

Generalerörterung erfolgte an 8 Tagen in der Zeit vom 26.05. bis zum<br />

04.06.2003. Die Einzelerörterungen mit 105 Grundstücksbetroffenen fanden in<br />

der Zeit vom 16.06. bis zum 24.06.2003 statt.<br />

Im Anschluss an diese Erörterungen kam es dann zu einer erneuten Umpla-<br />

nung der Trasse. Aufgrund der Problematik im Bereich des FFH<strong>–</strong>Gebietes "Ta-<br />

tenhauser Wald" wurde für den Teilabschnitt zwischen der L 782 in Halle und<br />

der B 476 in <strong>Borgholzhausen</strong> für die A 33 eine weitere neue Linienführung ent-<br />

wickelt. Diese Trassenführung blieb zwischen der Anschlussstelle Schnatweg<br />

und der L 782 weiter auf der linienbestimmten V 16. Ab Bau-km 51+500 (in Hö-<br />

he des Wasserwerkes der Stadt Halle) verlässt die neue - jetzt planfestgestellte<br />

V 16/K 1 - die bis dahin verfolgte Linienführung mit einem Rechtsbogen und<br />

verläuft nunmehr in nördlicher Richtung parallel zum FFH-Gebiet „Tatenhauser<br />

Wald“ auf der vorhandenen Trasse der L 782 (Westumfahrung Halle). Wie be-<br />

reits zuvor ausgeführt, verschwenkt die V 16/K 1 am nördlichen Ausläufer des<br />

FFH-Gebietes mit einem Linksbogen in nordwestlicher Richtung am südlichen<br />

Rand des Werksgeländes der Firma Storck und verläuft dann in einem Abstand<br />

von ca. 300 bis 400 m parallel zur Bahnlinie Osnabrück-Bielefeld. Im Bereich<br />

der Casumer Niederung verschwenkt die Trasse in südwestlicher Richtung und<br />

schleift bei Bau-km 59+220 (7+720 der Neutrassierung) mit einem Rechtsbogen<br />

wieder in die linienbestimmte Trassenführung ein. Durch diese Trassenführung<br />

wird das FFH-Gebiet „Tatenhauser Wald“ nahezu vollständig nördlich umgan-<br />

gen. Dieser Linienführung ("Konsenstrasse") wurde am 25.02.2004 im Rahmen<br />

der Konsensgespräche vorbehaltlich der Ergebnisse dieses Planfeststellungs-<br />

verfahrens zugestimmt und eine so genannte "Gemeinsame Erklärung Kon-<br />

senstrasse" zwischen dem Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung,<br />

der Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-<br />

schutz des Landes NRW, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, den beteiligten<br />

Bürgermeistern der Städte Halle und <strong>Borgholzhausen</strong>, der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong>, dem Landrat des Kreises Gütersloh und den Umweltverbänden<br />

(BUND und Naturschutzverbände OWL) unterschrieben.<br />

Nach Ausarbeitung der geänderten Planunterlagen auf der Grundlage der neu-<br />

en Trassierung stellte der Vorhabenträger am 24.10.2007 den Antrag auf Einlei-<br />

tung des Planfeststellungsverfahrens für dem Neubau der A 33, Planfeststel-<br />

lungsabschnitt 7.1, vom Schnatweg in Steinhagen bis zur B 476 in Borgholz-<br />

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