07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7.5.1 Gemeinde Steinhagen<br />

Die Gemeinde Steinhagen wird durch den Neubauabschnitt 7.1 des A 33-<br />

Lückenschlusses unter dem Aspekt der städtebaulichen Entwicklung bzw. der<br />

Planungshoheit nur noch bedingt betroffen.<br />

Der planfestgestellte A 33-Neubauabschnitt 7.1 beginnt an der provisorischen<br />

Anschlussstelle Schnatweg am nordwestlichen Randgebiet des Patthorster<br />

Waldes an der Gemeindegrenze Steinhagen/Halle. Etwaige Betroffenheiten<br />

städtebaulicher Belange der Gemeinde Steinhagen ergeben sich ganz überwie-<br />

gend durch den A 33-Neubauabschnitt 6 und sind demzufolge bereits Gegen-<br />

stand des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.06.2007. In diesem Planfest-<br />

stellungsbeschluss wurden die Fragen der gemeindlichen Planungshoheit und<br />

der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Steinhagen eingehend behan-<br />

delt.<br />

Das von dem jetzt planfestgestellten Abschnitt 7.1 umfasste Wald- und Ge-<br />

meindegebiet zwischen der provisorischen Anschlussstelle Schnatweg und der<br />

Grenze zur Stadt Halle gehört aufgrund der Struktur des Raumes nicht bzw.<br />

nicht mehr zur den Bereichen, in denen städtebauliche Entwicklungen oder Pla-<br />

nungen der Gemeinde Steinhagen zu erwarten wären. So hat die Gemeinde<br />

Steinhagen in ihrer Stellungnahme vom 07.01.2008 auch ausdrücklich bestätigt,<br />

dass dortige Planungsbelange nicht berührt werden und den zügigen Weiterbau<br />

der A 33 gefordert.<br />

7.5.2 Stadt Halle<br />

Für die Stadt Halle ist der A 33-Abschnitt 7.1 und damit die Verwirklichung des<br />

Lückenschlusses der A 33 von maßgeblicher Bedeutung.<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.1 dieses Beschlusses dargelegt, kommt der Straßen-<br />

baumaßnahme eine erhebliche verkehrliche Entlastungswirkung für den Pla-<br />

nungsbereich zu. Die B 68 hat bereits heute aufgrund der hohen Verkehrszah-<br />

len ihre Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten. Eine Verbesserung der Ver-<br />

kehrssituation kann nur durch den Neubau der A 33 erfolgen, da das vorhande-<br />

ne Straßennetz - insbesondere die die Hauptlast tragende B 68 und hier im Be-<br />

sonderen die Ortsdurchfahrt von Halle - nur so vom Durchgangsverkehr und<br />

großen Teilen des Ziel- und Quellverkehrs entlastet werden kann. Die planfest-<br />

633

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!