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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Schutzgebietszone III A nach RiStWag umzusetzen. Im Weiteren hat er bis zu<br />

vier Gütemessstellen zwischen dem Hilterweg und der westlichen Grenze des<br />

WSG (und damit auch im Einflussbereich des vorliegenden Planfeststellungs-<br />

abschnitts) einzurichten und für die Dauer von vier Jahren ab Baubeginn zu un-<br />

terhalten und regelmäßig halbjährlich zu beproben.<br />

Der Abschnitt 7.1 liegt zunächst auch noch in diesem Bereich höherer hydro-<br />

geologischer Sensibilität innerhalb des WSG Steinhagen-Patthorst. Mit der all-<br />

gemein wasserwirtschaftlichen Nebenbestimmung A 7.3.4 sowie Nebenbe-<br />

stimmung A 3.5.13 der Wasserrechtlichen Erlaubnis wurde dem Vorhabenträger<br />

daher aufgegeben, die hier vorgesehenen Entwässerungseinrichtungen in glei-<br />

cher Weise herzustellen und die Gütemessstellen weiterzubetreiben bis zu ei-<br />

nem Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten im Abschnitt 7.1.<br />

Der Vorhabenträger hat für den Streckenabschnitt von der K 25 Stockkämper<br />

Straße bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts an der B 476 vor dem<br />

Hintergrund der in diesem Bereich vorgesehenen partiellen Einschnittslage der<br />

Trasse untersuchen lassen, bis zu welcher Tieflage die Gradiente der A 33 ab-<br />

gesenkt werden könnte, ohne in die hydrogeologischen und hydrologischen<br />

Verhältnisse negativ einzugreifen. Als wesentliche Erkenntnisse dieser Gutach-<br />

ten, die auch hinsichtlich möglicher Gefährdungen einer Trinkwassergewinnung<br />

im geplanten WSG <strong>Borgholzhausen</strong>-Holtfeld in den Blick genommen werden<br />

müssen, sind festzuhalten:<br />

• Im gesamten Untersuchungsraum ist die trennende Deckschicht zwischen<br />

dem unteren und dem oberen Grundwasserleiter flächendeckend ohne hyd-<br />

raulische Fenster ausgebildet (s. auch Protokoll der Generalerörterung S.<br />

528). Es ist daher von einem hohen Geschütztheitsgrad des Grundwassers<br />

auszugehen.<br />

• Die vorgesehene Gradientenlage führt <strong>–</strong> auch im Falle von Geländeein-<br />

schnitten <strong>–</strong> nicht zu einer Beeinträchtigung der genannten Verhältnisse, än-<br />

dert also insbesondere nichts an einem ausreichenden Schutzgrad zuguns-<br />

ten des Grundwassers.<br />

• Die vorgesehene Gradiente liegt insoweit stets oberhalb der vom Gutachter<br />

ermittelten kritischen Grenze<br />

• Soweit dennoch in Einschnittslagen die Mächtigkeit der schützenden Deck-<br />

schicht <strong>–</strong> unkritisch <strong>–</strong> gemindert wird, so liegen diese Einschnitte außerhalb<br />

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