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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Schadstoffe in den Untergrund und damit insbesondere in das Grundwasser<br />

eindringen können.<br />

Kontrovers wurde in der Generalerörterung diskutiert, ob die vorgesehenen<br />

Straßenentwässerungseinrichtungen geeignet sind, gerade auch im Falle von<br />

Unfällen und Havarien auf der A 33 eine schadlose Beseitigung wassergefähr-<br />

dender Stoffe vor einem Kontakt mit den Vorflutern oder gar dem Grundwasser<br />

zu ermöglichen. Diese Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Größe<br />

des Sammelraums für Leichtflüssigkeiten und auf die Frage, ob Schadstoffe mit<br />

einem höheren Gewicht als Wasser abgefangen werden können.<br />

Der Vorhabenträger hat hierzu ausgeführt, die Kapazitäten der Reinigungsein-<br />

richtungen seien ausreichend, im Falle des Unfalls eines Tanklastwagens alle<br />

austretenden Leichtflüssigkeiten automatisch aus dem Wasser zu trennen und<br />

zurückzuhalten. Im Übrigen enthalte jedes Vorklärbecken einen Sammelraum<br />

für Sinkstoffe. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass mehrere Tanklastwagen<br />

gleichzeitig verunfallen, könnten die Vorklär- und Regenrückhaltebecken ver-<br />

schlossen werden, um auf diese Weise Zeit für Sanierungsmaßnahmen zu ge-<br />

winnen.<br />

Autobahnmeistereien verfügten insofern über eine 24stündige Rufbereitschaft,<br />

zudem werde die örtliche Feuerwehr in die Funktionsweise der vorhandenen<br />

Anlagen eingewiesen. Die Stadt Halle hat ergänzend ausgeführt, die freiwillige<br />

Feuerwehr der Stadt Halle sei <strong>–</strong> dies wurde von Einwendern angezweifelt <strong>–</strong><br />

sehr wohl in der Lage, in solchen Fällen unterstützend tätig zu werden. Sie be-<br />

reite sich auf Gefahrensituationen durch Schulungen vor, die spätestens durch-<br />

geführt würden, sobald die A 33 für den Verkehr freigegeben werde (Wortproto-<br />

koll S. 509).<br />

Auch der Vertreter der unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh ist dem<br />

so gestalteten Schutzkonzept in der Erörterung beigetreten (Wortprotokoll S.<br />

522 f.). Es entspreche einer Forderung der Behörde, die Vorklärbecken mit<br />

Schiebern verschließbar auszustatten, „um Zeit zu gewinnen, die Stoffe in den<br />

Einrichtungen zurückzuhalten und dann mit den zuständigen Einsatzkräften zu<br />

klären, ob die Stoffe z.B. mittels Saugwagen abgezogen werden können“.<br />

Ebenfalls solle schon im Vorfeld ein Gewässerschutzkonzept mit allen Beteilig-<br />

ten erarbeitet werden, in dem denkbare Szenarien durchgespielt und Zustän-<br />

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