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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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liegen. Durch Einbeziehung dieser Prognose sind diese Lückenschlusseffekte<br />

beachtet worden und haben über die Bundesprognose Einfluss in die Verkehrs-<br />

untersuchung gefunden. Insoweit ist der Vorwurf unbegründet, die A 30-<br />

Nordumgehung Bad Oeynhausen sei unberücksichtigt geblieben.<br />

Seitens des „Netzwerkes Fehlplanung A 33“ wird vorgetragen, die Basis der<br />

Verkehrsuntersuchung sei falsch. Es würde offenbar im Vergleichsfall (Netz 0)<br />

und im Planfall (Netzfall 1 und andere Netzfälle) mit derselben Fahrtenmatrix<br />

gerechnet. Demzufolge würde von der falschen Voraussetzung ausgegangen,<br />

dass sich die Zielwahl durch den Bau der A 33 nicht ändere. Es werde unter-<br />

stellt, dass es beim Straßenbau keinen Zusammenhang zwischen Angebot und<br />

Nachfrage gebe. Tatsächlich würden aber höhere Geschwindigkeiten, wie sie<br />

durch den Bau der A 33 erzeugt werden, dazu führen, dass die Verkehrsteil-<br />

nehmer weiter entfernte Ziele ansteuern (Stellungnahme des „Netzwerkes<br />

Fehlplanung A 33“ vom 13.01.2008, Seite 77). Es wird also kritisiert, dass der<br />

Prognose eine „allgemeine Wachstumsrate“ zugrunde liege. Darüber hinaus<br />

würde der induzierte Verkehr außer Acht gelassen sowie die Fragen der Ver-<br />

träglichkeit des Verkehrs oder ein alternativer Einsatz der Geldmittel nicht un-<br />

tersucht.<br />

In diesem Kontext ist festzustellen, dass die Aufgabe der Verkehrsuntersuchung<br />

allein die Untersuchung des geplanten Straßenbauprojektes war. Daher sind<br />

darüber hinausgehende Fragen nicht von dieser zu klären. Die Prognose wurde<br />

nicht allgemein, sondern projektspezifisch vorgenommen und die Verkehrsver-<br />

änderungen wurden nicht pauschal, sondern für jede Quelle-Ziel-Beziehung<br />

einzeln ermittelt. Der induzierte Verkehr wurde anders als behauptet berück-<br />

sichtigt. Die grundsätzlichen Kritikpunkte sind daher zurückzuweisen.<br />

Ferner wird die Behauptung aufgestellt, dass im Heusch/Boesefeldt-Gutachten<br />

mit derselben Fahrtenmatrix für den Vergleichsfall und für die Planfälle gearbei-<br />

tet würde. Daraus wird abgeleitet, dass der induzierte Verkehr nicht berücksich-<br />

tigt worden sei.<br />

Dieser Rückschluss ist falsch. Zwar wurden die Planfälle und der Vergleichsfall<br />

mit ähnlichen Fahrtenmatrizen berechnet, diese beinhalten jedoch bereits den<br />

induzierten Verkehr. Daher sind die ausgewiesenen Ergebnisse der Planfälle<br />

inhaltlich vollständig. Es wurde jedoch damals unterstellt, dass aufgrund der re-<br />

lativ kurzen Strecke die zusätzlichen Verkehre auch ohne den tatsächlichen Lü-<br />

ckenschluss der A 33 entstehen würden.<br />

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