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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Vorhabensträger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er sich<br />

mit Blick auf die in der Generalerörterung geäußerte Kritik am Grünbrückenkonzept<br />

in Abstimmung mit den Landschaftsbehörden befinde. Derzeitiger <strong>–</strong><br />

nicht abschließender <strong>–</strong> Diskussionsstand sei es, diese Grünbrücke von der<br />

Straßenführung der Holtfelder Str. zu trennen und nach Westen zu verschieben.<br />

Die angrenzend neu zu schaffenden Leitstrukturen vollzögen notwendigerweise<br />

diese Verschiebung mit, so dass dann das Flurstück 328 der Einwender<br />

hiervon wahrscheinlich nicht mehr betroffen wäre.<br />

Die Einwender führen ergänzend aus, sie hätten in Abstimmung mit dem Forstamt<br />

im Jahre 2007 eine Teilfläche des Flurstücks 84 als Ausgleich für ein anderes<br />

Projekt aufgeforstet; die Einwender geben einen entsprechenden Lageplan<br />

zu Protokoll und zu den Unterlagen des Vorhabensträgers. Die Frage, ob diese<br />

Aufforstung im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung verwertet<br />

werden könne, verneint der Vorhabensträger mit Blick darauf, dass diese Maßnahme<br />

Ausgleich für ein anderes Projekt schaffen sollte und insofern „verbraucht“<br />

sei. Dies ist den Einwendern einsichtig, sie schlagen aber vor, den<br />

zwischen der Trasse und der Aufforstung verbleibenden Streifen in das Konzept<br />

des landschaftspflegerischen Begleitplans einzubeziehen. Gleiches gelte<br />

für kleine Grünlandanteile auf dem Flurstück 84, die zwischen anderweitigen<br />

Nutzungen zurückblieben.<br />

Die im Deckblattverfahren wiederholte Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Als Querungsmöglichkeit wird<br />

den Tieren die Grünbrücke an der Holtfelder Straße nebst dorthin führenden<br />

Leiteinrichtungen angeboten und sollen zudem <strong>–</strong> ausgehend von dieser Grünbrücke<br />

<strong>–</strong> neue Habitatstrukturen im Illenbruch erschlossen werden, um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Art trotz der mit der A 33 verbundenen Belastungen<br />

auszuschließen.<br />

Zu diesem Zweck erstreckt sich auf den Grundflächen der Einwender von der<br />

Grünbrücke nach Süden die Maßnahme M/A/E 9.903 (Anlage von Extensivgrünland)<br />

sowie darin eingebettet die Maßnahme M/A/E 5.901 (Obstbaumreihe).<br />

In diese Struktur kann die von den Einwendern selbst angelegte Aufforstung<br />

auch inhaltlich nicht sinnvoll eingebunden werden, da sie sich wie ein Riegel<br />

quer zur Grünbrücke legt und den Habitatansprüchen des Steinkauzes nicht<br />

genügt.<br />

Auch der Vorschlag der Einwender, den zwischen der Aufforstung und der<br />

Trasse der A 33 verbleibenden Freiraum zu nutzen, die landschaftspflegerischen<br />

Leitmechanismen also <strong>–</strong> auch aus agrarstrukturellen Gründen <strong>–</strong> unmittelbar<br />

hinter der Grünbrücke in Richtung Casumer Straße zu führen, ist nicht<br />

umsetzbar. Auf entsprechende Nachfrage der Planfeststellungsbehörde hat der<br />

Vorhabenträger insbesondere vorgetragen, die Führung der Leiteinrichtungen<br />

parallel zur A 33 erhöhe das Kollisionsrisiko.<br />

Die Planfeststellungsbehörde folgt dieser Argumentation.<br />

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