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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Kleinräumige Verschiebung der V 16/K 1 nach Norden<br />

Auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung von Februar 2004 wurde eine<br />

kleinräumige Trassenverschiebung in nördlicher Richtung zwischen dem Clever<br />

Bruch und der Hesselteicher Straße in der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> im Sinne einer<br />

möglichen Optimierung der V 16/K 1 unter den Aspekten der natürlichen und<br />

der bebauten Umwelt untersucht.<br />

Im Ergebnis bietet die nördliche Verschiebung aus der Sicht der natürlichen<br />

Umwelt keinerlei Optimierungspotenzial. Unter Berücksichtigung der Schutzgü-<br />

ter der UVS lassen sich in dem oben beschriebenen Teilabschnitt drei Konflikt-<br />

schwerpunkte ausmachen, die jedoch sowohl von der jetzt planfestgestellten V<br />

16/K 1 als auch von ihrer nördlichen Verschiebung annähernd mittig gequert<br />

werden. Beide Varianten lösen mithin nur graduell sich unterscheidende Konflik-<br />

te aus, ausschlaggebende Vorteile der einen oder der anderen sind nicht zu er-<br />

kennen.<br />

Unter dem Blickwinkel der bebauten Umwelt hingegen sind der nördlichen Ver-<br />

schiebung deutliche Nachteile zuzumessen.<br />

Als städtebaulich bedeutsamsten Bereiche sind zum Einen Schloss Holtfeld,<br />

zum Anderen eine historische und weitgehend erhaltene Höfeansammlung mit<br />

sternförmigem Wegenetz an der Holtfelder Straße anzusehen. Während beide<br />

Trassenvarianten zu Schloss Holtfeld und seinem Wirkungsumfeld einen aus-<br />

reichend großen Abstand einhalten, nähert sich die nördliche Verschiebung der<br />

besagten Höfeansammlung bis auf etwa 100 m an und durchschneidet damit<br />

den ihr zuzurechnenden Wirkraum hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit.<br />

Hieraus folgt, dass aus städtebaulicher Sicht die Konfliktlängen und Konflikt-<br />

stärken der nördlichen Verschwenkung deutlich größer sind.<br />

Wenn auch die Variante V 16/K 1 nicht durchgängig konfliktfrei ist, verbietet sich<br />

jedoch aus städtebaulicher Sicht eine weitere Verschwenkung nach Norden im<br />

oben beschriebenen Trassenabschnitt. Da dadurch auch keine Vorteile aus<br />

Sicht der natürlichen Umwelt erzielt werden könnten, ist in diesem kleinräumi-<br />

gen Bereich eindeutig der V 16/K 1 ohne Verschiebung der Vorzug zu geben.<br />

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