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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Flurstück 8<br />

Das Flurstück 8 wird mit Ausnahme des Waldbestandes an der Neuen Hessel<br />

vollständig überplant. Die Einwender sehen insofern keine Möglichkeit mehr,<br />

dieses Flurstück zu bewirtschaften und fordern eine Verlegung der Grünbrücke.<br />

Sie benötigten die mit diesem Flurstück erwirtschafteten Pachteinnahmen.<br />

Der Vorhabensträger verweist auf Absprachen mit den Landschaftsbehörden,<br />

wonach die Grünbrücke an der Stelle aus naturschutzfachlichen Gründen vernünftig<br />

platziert sei. Dies gelte in gleicher Weise für die zuführenden Leitstrukturen,<br />

hier in Form einer Aufforstung mit Sukzessionsschneisen. Dies alles sei als<br />

Artenschutzmaßnahme unverzichtbar. Soweit Pachteinnahmen entfielen, sei<br />

dies ein Entschädigungstatbestand.<br />

Der Verhandlungsleiter führt aus, es sei Aufgabe der Planfeststellungsbehörde,<br />

bei divergierenden Standpunkten zu entscheiden, ob die Grünbrücken richtig<br />

platziert und ob die Leiststrukturen fachlich erforderlich seien. Falls ja, werde<br />

eine entsprechende Entscheidung getroffen und die Flächeninanspruchnahme<br />

stehe fest.<br />

Funktion her der Erschließung mehrerer Hofstellen und Nutzflächen dienen<br />

sollen, nur dann mit einer größeren Fahrbahnbreite als 3,00 m auszustatten,<br />

wenn sie eine stärkere Verkehrsbelastung aufweisen.<br />

Angesichts dessen ist nichts dafür ersichtlich, dass eine bituminöse Befestigung<br />

in 3,00 m Breite im Falle der Einwender unzureichend sein sollte.<br />

Die Forderung der Einwender, die Grünbrücke zu verlegen und auf landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen auf dem Flurstück 8 zu verzichten, wird zurückgewiesen.<br />

Aufgrund des hohen Altholzanteils sind die Waldbestände an der Neuen Hessel<br />

von einem hohen Quartierpotenzial für die Fledermausfauna. Es ist daher nicht<br />

ausgeschlossen, dass durch die Trasse einzelne potenzielle Quartierbäume<br />

verloren gehen. Gleichzeitig werden Jagdhabitate teilweise überbaut und die<br />

verbliebenen Teilflächen der Jagdhabitate isoliert. Im Weiteren ist die Aue der<br />

Neuen Hessel ein bedeutender Wanderweg für eine Vielzahl von Fledermausarten<br />

und zwar sowohl für kleinräumige Flüge bei Arten mit geringem Aktionsradius<br />

als auch für großräumige Transferflüge anderer Arten.<br />

Den Tieren wird zur Minderung der Zerschneidungswirkung zum Einen die Brücke<br />

über die Neue Hessel angeboten, die die bestehende Ausbreitungslinie<br />

nahtlos aufgreift. Das Bauwerk genügt jedoch hinsichtlich seiner lichten Höhe<br />

nicht dem derzeitigen Stand der Fledermausforschung und mangels Erfahrungswerten<br />

kann nicht sicher abgeschätzt werden, ob die großzügig dimensionierte<br />

lichte Weite von 20 m geeignet ist, diesen Mangel zu kompensieren (zu<br />

all dem Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Teil B, Kapitel 9.13).<br />

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Leitlinie entlang der Neuen<br />

Hessel ist es zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde geboten, wie vom<br />

Vorhabenträger vorgesehen eine Grünbrücke in der Bachaue zu errichten; sie<br />

ist mit einer nutzbaren Breite von 50 m in jedem Fall geeignet, Flugbeziehungen<br />

zu vermitteln und etwaige Defizite der Gewässerunterführung auszugleichen.<br />

Da sich diese Grünbrücke jedoch nicht vollständig in der tradierten Flugrichtung<br />

befindet, ist es geboten, die Fledermäuse durch Leiteinrichtungen gezielt zu<br />

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