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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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schränkungen und die Pflegeverpflichtung würden grundbuchlich gesichert und<br />

gingen auf jeden künftigen Eigentümer des Flurstücks über.<br />

Der Einwender entgegnet, ein Verkauf komme aus finanziellen Gründen nicht in<br />

Betracht. Er bevorzugt die Möglichkeiten der Flurbereinigung.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

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