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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Gründe, aus denen eine Ausbauvariante keine vorzugswürdige Alternative dar-<br />

stellt, können bereits Kapitel B 7.1.2.1 entnommen werden.<br />

In diesem Zusammenhang kritisieren die Naturschutzverbände darüber hinaus<br />

die vorliegende Verkehrsprognose der DTV-Verkehrsconsult GmbH mit dem<br />

Prognosehorizont 2025 insbesondere dahingehend, die Verkehrsprognose be-<br />

rücksichtige wesentliche Strukturdaten nicht bzw. sei methodisch fehlerhaft und<br />

könne daher weder die künftigen Verkehrssteigerungen auf der B 68 im Prog-<br />

nose-Nullfall noch die Entlastungswirkungen der A 33 zuverlässig prognostizie-<br />

ren. Die Naturschutzverbände ziehen daraus den Schluss, das Verkehrsbedürf-<br />

nis einer Autobahnverbindung werde überschätzt; bei einem entsprechenden<br />

Ausbaustandard sei künftig auch die B 68 in der Lage, den Verkehr problemlos<br />

zu bewältigen.<br />

In Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses ist demgegenüber bereits dargelegt,<br />

dass die Verkehrsprognose entgegen der von den Verbänden vorgetragenen<br />

Kritik sachgerecht erstellt wurde und die künftige Verkehrsentwicklung ein-<br />

schließlich möglicher Entlastungseffekte durch die A 33 zuverlässig zu prognos-<br />

tizieren vermag. Die so prognostizierten Verkehrszahlen jedoch schließen es<br />

aus, mit einer Ausbauvariante dem künftigen Verkehrsaufkommen gerecht wer-<br />

den zu können.<br />

Die Trassenvariante V 37, die in der UVS von 1993 in Form der V 38 favorisiert<br />

und im laufenden Verfahren von den Naturschutzverbänden in modifizierter<br />

Führung <strong>–</strong> sie unterscheidet sich von der Verfahrenstrasse lediglich noch östlich<br />

des Firmengeländes der Fa. Storck <strong>–</strong> eingebracht wurde, stellt ebenfalls keine<br />

alternative Trassenvariante dar.<br />

Diesbezüglich ist nochmals (vgl. bereits Kapitel B 7.1.2.1) darauf hinzuweisen,<br />

dass die V 37 im Planfeststellungsabschnitt nicht zu realisieren ist, ohne gravie-<br />

rende Auswirkungen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Halle oder für de-<br />

ren städtebauliche Belange hervorzurufen. Die in der UVS von 1993 für die rela-<br />

tiv günstige Einstufung der V 37 vorausgesetzte Tunnellage im Bereich des<br />

Wohngebietes Schlammpatt ist faktisch nicht umsetzbar.<br />

Die Nordtrasse V 37 durchschneidet die Wasserschutzgebiete Tatenhausen<br />

und Bokel. Die Technischen Werke Osning stellen in diesen Wasserschutzge-<br />

bieten die Wasserversorgung der Stadt Halle sicher. Die V 37 verläuft hier<br />

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