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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Als Teilaspekt in diesem Bereich (S. 23) fordern die Naturschutzverbände ferner<br />

eine Aufweitung der Gewässerdurchlässe BW 10, 11 und 13 sowie zusätzliche<br />

Untersuchungen zur Klärung der Bedeutung von Teilräumen.<br />

Diese Forderung vermag nicht zu überzeugen. Ohne konkrete Untersuchung<br />

der speziellen Teilräume fordert der BUND die Aufweitung der Gewässerdurch-<br />

lässe BW 10, 11 und 13. Diese Bereiche wurden von den Gutachtern des<br />

Vorhabenträgers, FÖA Landschaftsplanung, in 2004 nicht detailliert untersucht.<br />

Hinweise, die eine nähere Untersuchung sinnvoll respektive erforderlich er-<br />

scheinen ließen, lagen auch nicht vor und sind auch jetzt nicht erkennbar. Eine<br />

durchgängige Vegetation, die Fledermäusen als Leitstruktur entlang dieser<br />

Gräben bzw. kleinen Gewässerläufe dienen könnte, existiert nicht. Insoweit sind<br />

bedeutsame, konfliktträchtige Querungssituationen auch nicht zu erwarten. Eine<br />

Aufweitung der Durchlässe aus fledermauskundlichen Gründen entsprechend<br />

der pauschalen BUND Forderung ist nicht indiziert.<br />

Als weiteren Teilaspekt stellen die Naturschutzverbände für das Wäldchen<br />

nordöstlich „Gottensträter“ bei Bau-km 49+650 <strong>–</strong> 49+850 (S. 23) die Forderung<br />

nach einer Verbesserung der auf der südwestlichen Seite vorgesehenen<br />

Schutzmaßnahmen auf.<br />

Auch diese Forderung vermag nicht zu überzeugen, da die Fledermausuntersu-<br />

chungen im Jahre 2004 für diesen Raum drei Arten und unauffällige Fleder-<br />

mausaktivitäten der Zwergfledermaus ermittelt haben, insgesamt also keine<br />

hervorgehobene Funktion zu erkennen ist.<br />

In diesem Bereich beziehen sich die Naturschutzverbände ferner auf die<br />

„Patthorster Straße“ bei Bau-km 48+000 (S. 23 + Anlage 2.6) und fordern hier<br />

weitergehende Untersuchungen.<br />

Der BUND weist hier mit seiner Untersuchung für die Leitstruktur an der<br />

Patthorster Straße eine hohe Fledermausaktivität nach. Der Vorhabenträger<br />

kann diesbezüglich keine eigenen Untersuchungen aufweisen. Aufgrund des-<br />

sen und weil die Möglichkeit einer lokalen Gefährdung in Bezug auf die Zwerg-<br />

fledermaus nicht auszuschließen ist, werden mit diesem Planfeststellungsbe-<br />

schluss vorsorglich Änderungen an der nach Landschaftspflegerischen Begleit-<br />

plan vorgesehenen Böschungsbepflanzung festgestellt (Kollisionsschutz).<br />

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