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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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B. Begründung<br />

1. Das Vorhaben<br />

Das zur Entscheidung anstehende Vorhaben ist Teil des Neubaus der A 33<br />

zwischen der A 44 im Süden und der A 30 bei Osnabrück im Norden. Die Pla-<br />

nung der A 33 verfolgt in Zusammenhang mit der A 30 und der A 44, die in<br />

Richtung Osten als Projekt „Deutsche Einheit“ bis zur A 4 in Thüringen verlän-<br />

gert werden soll, das Ziel einer großräumigen Verbindung zwischen den ost-<br />

deutschen Wirtschaftsräumen Thüringen und Sachsen mit Nordwestdeutsch-<br />

land bzw. den Niederlanden. Regional betrachtet soll zudem eine Autobahnver-<br />

bindung zwischen den Oberzentren Bielefeld und Osnabrück mit jeweils über<br />

300.000 Einwohnern geschaffen und die Siedlungsbereiche entlang der B 68<br />

vom Durchgangsverkehr entlastet werden.<br />

Zwischen dem Anschluss der A 33 an die A 2 bei Bielefeld und dem von Norden<br />

kommenden Teilstück der A 33 bis zum Anschluss an die B 476 im Bereich der<br />

Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> besteht derzeit eine Lücke von etwa 28 km, die in drei<br />

Teilabschnitten geschlossen wird.<br />

Der hier zur Entscheidung anstehenden Teilabschnitt 7.1 mit einer Länge von<br />

12,6 km und zwei Fahrstreifen pro Richtung verläuft von Bau-km 47+120 bis<br />

Bau-km 51+500 (51+500 = 0+000) und Bau-km 0+000 bis Bau-km 8+243 auf<br />

dem Gebiet der Städte <strong>Borgholzhausen</strong>, Halle und Versmold sowie der Ge-<br />

meinde Steinhagen. Der Abschnitt beginnt unmittelbar westlich des Schnatwe-<br />

ges an der Gemeindegrenze Steinhagen/Halle und endet östlich der vorhande-<br />

nen Anschlussstelle der A 33 an der B 476 in <strong>Borgholzhausen</strong>. Die Planungs-<br />

stände für die beiden anderen Abschnitte des Lückenschlusses der A 33 stellen<br />

sich wie folgt dar:<br />

Den sich östlich anschließende mittlere Abschnitt 6 von Bau-km 39+200 bis<br />

Bau-km 47+102 habe ich am 06.03.2006 planfestgestellt. Gegen diesen Be-<br />

schluss wurden zwei Klagen sowie zwei Anträge auf Gewährung vorläufigen<br />

Rechtsschutzes gem. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vor dem Bundesverwaltungs-<br />

gericht erhoben. Beide Eilverfahren wurden durch Beschluss des Bundesver-<br />

waltungsgerichts vom 14.05.2008 übereinstimmend für erledigt erklärt (9 VR<br />

25.07 und 9 VR 24.07). Eine der beiden Klagen wurde zurückgenommen. In der<br />

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