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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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dem Gesichtspunkt Denkmalschutz nicht als hochwertig anzusehen sind (UVS,<br />

Band I, S. 119 und 125).<br />

Die UVS stellt ergänzend Überlegungen zum Kulturgrad der Landschaft an, um<br />

eine dem Denkmalwert im Siedlungsraum entsprechende Beurteilung in der<br />

freien Landschaft zur Verfügung zu haben. Der Kulturgrad der Landschaft rich-<br />

tet sich danach hauptsächlich nach den folgenden Aspekten:<br />

• Historische Parkanlagen oder Freiflächen in eindeutigen historischen und<br />

gestalterischen Bezug zu einem Baudenkmal<br />

• Landschaftsstrukturen, die aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und ihrer Gliederung<br />

durch Gehölzstreifen als relativ naturnah im Gegensatz zu ausgeräumten<br />

Landschaftsteilen zu bezeichnen sind<br />

• Wirkräume von Baudenkmälern mit einem größeren Landschaftsbezug (das<br />

sind etwa die Umfelder von Türmen oder Burgen).<br />

Vor diesem Hintergrund erkennbare Schwerpunkte im Planungsraum sind zu-<br />

nächst die Flächen um die oben genannten Kulturdenkmäler, für die die Auswir-<br />

kungen der A 33 bereits beschrieben sind. Ähnliche Auswirkungen sind für die<br />

landschaftlichen Bezüge zwischen Schloss Tatenhausen bzw. Schloss Holtfeld<br />

und der Kapelle Stockkämpen zu erwarten, da auch diese Achsen in entspre-<br />

chender Entfernung zur Trasse verlaufen. Der Wirkraum der Burgruine Ravens-<br />

berg wird etwa bis zur Bahnlinie des Haller Willem als hoch bis sehr hoch emp-<br />

findlich beschrieben; er wird insoweit von der Trasse der A 33 nicht berührt.<br />

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme müssen insgesamt 9 Wohngebäu-<br />

de, teils mit dazu gehörenden Nebengebäuden abgebrochen werden. Gleiches<br />

gilt für ein Technikgebäude am Postweg. Für die Trasse selbst, die querenden<br />

Straßen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen werden insgesamt ca. 240<br />

ha benötigt, die weitgehend von privaten Grundeigentümern bereitgestellt wer-<br />

den müssen. Wegen der in diesem ländlichen Raum stark verbreiteten Land-<br />

wirtschaft ist auch eine Vielzahl von Betrieben hiervon betroffen, deren Inhaber<br />

teilweise eine Existenzgefährdung geltend machen. Einzelheiten können Kapitel<br />

B 9 dieses Beschlusses entnommen werden.<br />

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