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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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werk 4 m hohe Schutzwände planfestgestellt sind, die einen hohen Überflug er-<br />

zwingen.<br />

Nach alledem sind sowohl ausreichende Querungsmöglichkeiten als auch die<br />

Reduzierung des Kollisionsrisikos gegeben. Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG ist damit nicht erfüllt.<br />

Um dem Eisvogel während der Bauzeit mindestens zwei der drei identifizierten<br />

günstigen Flugkorridore entlang des Laibachs (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung,<br />

Teil A, Abb. 16) offenzuhalten, dürfen die Bauwerke 19 und 20 (Laibachquerun-<br />

gen 1 und 2) nicht zeitparallel errichtet werden. Sollte der Vorhabenträger hier-<br />

von abweichen wollen, hat er dies gegenüber der Planfeststellungsbehörde und<br />

der Höheren Landschaftsbehörde anhand des Bauablaufplans, dem unabweis-<br />

bar zwingende Gründe nachvollziehbar zu entnehmen sein müssen, zu begrün-<br />

den. Darauf abgestimmte weitere Schutzmaßnahmen bleiben vorbehalten.<br />

Mit dieser Vorgabe wird sichergestellt, dass zwei von drei Flugrouten auch wäh-<br />

rend der Bauphase von den Tieren genutzt werden können.<br />

Insgesamt sind weitergehende Beeinträchtigungen nicht ableitbar, so dass die<br />

Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht eintreten.<br />

Feldlerche:<br />

Die Feldlerche ist nach der Roten Liste NRW sowohl landesweit als auch im<br />

Naturraum gefährdet und wird auch für ganz Deutschland als gefährdet einge-<br />

stuft. Die Art weist innerhalb der atlantischen biogeographischen Region Nord-<br />

rhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand mit negativer Entwick-<br />

lungstendenz auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet auf Landwirtschaftsflächen im gesamten Ge-<br />

biet vor. Eine hohe Dichte ist im Bereich der "Kleinen Künsebecker Heide" (süd-<br />

lich Künsebeck) zu verzeichnen.<br />

Im Hinblick auf die möglichen Beeinträchtigungen der Vorkommen der Feldler-<br />

che durch das Vorhaben sind aufgrund der Nachweise 2004 nach den Ausfüh-<br />

rungen des Vorhabenträgers insbesondere Beeinträchtigungen durch Randef-<br />

fekte festzustellen. Bei Baubeginn während der Brutzeit der Art und kleinräumi-<br />

gen Verschiebungen der Revierzentren sind darüber hinaus auch direkte bau-<br />

bedingte Verluste einzelner Neststandorte nicht vollständig auszuschließen. In-<br />

soweit sind nach der Einschätzung des Vorhabenträgers Beeinträchtigungen<br />

von bis zu 6 Brutpaaren durch mögliche bau- und anlagebedingte Inanspruch-<br />

nahme von Brutplätzen und Abnahme der Habitateignung aufgrund bau-, anla-<br />

ge- und betriebsbedingter Randeffekte sowie Eingrünungsmaßnahmen der<br />

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