07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einwenderin B 9.27<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Der Einzeltermin im Rahmen der Erörterung wurde unter Bezugnahme auf die<br />

Generaldebatte auf die unmittelbar grundstücksbezogenen Betroffenheiten<br />

beschränkt. Aus dem Eigentum der Einwenderin sind die Flurstücke 71/7 und<br />

71/10 (im zu korrigierenden Grunderwerbsverzeichnis mit 70/7 und 70/10 bezeichnet)<br />

der Flur 5 der Gemarkung Künsebeck sowie das Flurstück 40 der<br />

Flur 3 der Gemarkung Tatenhausen betroffen.<br />

Die vorgesehene Inanspruchnahme der Grundstücke wird der Einwenderin<br />

durch den Vorhabensträger erläutert.<br />

Aus den zusammenhängenden und insgesamt rd. 1,7 ha großen Flurstücken<br />

71/7 und 71/10 werden Teilflächen von insgesamt 6.195 m² Größe benötigt.<br />

Eine Fläche von 3.470 m² soll für die Autobahntrasse der A 33 sowie die Errichtung<br />

eines Regenrückhaltebeckens erworben, eine weitere Fläche von<br />

2.725 m² durch Eintragung im Grundbuch in ihrer Nutzung zugunsten von<br />

Kompensationsmaßnahmen (Bachumlegung und Renaturierung sowie Gehölzstreifen<br />

am Trassenrand der A 33) dauerhaft beschränkt werden.<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwendung gegen die Inanspruchnahme der Flurstücke der Einwenderin<br />

in dem im Erörterungstermin bezeichneten Umfang wird zurückgewiesen.<br />

Für die Trasse der A 33 und das Regenrückhaltebecken ist diese Entscheidung<br />

evident. Auch die landschaftspflegerischen Maßnahmen aber sind an<br />

dieser Stelle nicht vermeidbar.<br />

Innerhalb der Flurstücke der Einwenderin verläuft ein Graben, der unter der A<br />

33 hindurch geführt und hierfür so verlegt werden muss, dass die Querungsstrecke<br />

möglichst kurz ist.<br />

Die landschaftspflegerische Maßnahme M/E 10.104 dient dazu, das verlegte<br />

namenlose Gewässer in naturnaher Weise wieder auszubauen, wie es der<br />

„Richtlinie für Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>“<br />

entspricht. Dies schließt die Möglichkeiten einer natürlichen Entwicklung des<br />

Gewässers ein, wozu die umgebenden Flächen in die Maßnahme einbezogen<br />

werden müssen. Gleichzeitig dient die Maßnahme dem besonderen Artenschutz,<br />

da sie als Leitlinie Vernetzungsfunktionen zwischen Fledermaushabitaten<br />

im Raum Künsebeck wahrnimmt.<br />

Dem Vorhabenträger wird aber aufgegeben, im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

das mäandrierende Gewässer innerhalb der dauernd beschränkten Fläche<br />

so zu platzieren, dass es zu dem der Einwenderin verbleibenden Teil des<br />

Flurstücks einen Abstand hält, der eine natürliche Entwicklung des Gewässers<br />

auch in dieser Richtung ermöglicht, ohne den verbleibenden Grundstücksteil<br />

zu beeinträchtigen.<br />

826

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!