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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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trag reagieren, dies jedoch durch entsprechende Entwässerungsanlagen mit<br />

Schutzeinrichtungen vermieden werden kann. Diese sind dementsprechend<br />

Bestandteil des Bauentwurfs geworden.<br />

Auch die bedeutenden Kulturdenkmäler Schloss Tatenhausen, Schloss Holtfeld,<br />

Kapelle Stockkämpen und Gut Patthorst, wurden im Rahmen der UVS in den<br />

Blick genommen und zwar multifunktional als Orte der überörtlichen Erholung,<br />

siedlungsstrukturell als Bereiche mit besonderer historischer Bedeutung sowie <strong>–</strong><br />

mit ihren über die Denkmalbereiche noch hinausgehenden Wirkzonen <strong>–</strong> auch<br />

als den Kulturgrad der Landschaft mitbestimmende Aspekte (vgl. zu all dem<br />

UVS Raumwiderstandsanalyse, Abschnitte B I 4.3, B III 1.1, B III 1.2, B IV 3.3.1<br />

und B IV 3.3.2).<br />

Unter allen drei Gesichtspunkten wurden die Denkmalbereiche bzw. die darüber<br />

hinausgehenden Wirkzonen als hoch bis sehr hoch empfindlich gegenüber Stö-<br />

rungen eingestuft; soweit die Denkmäler im näheren Siedlungsraum und damit<br />

in den Orten der Naherholung gelegen sind, wurde ihnen allein unter dem Erho-<br />

lungsaspekt eine ausgeprägte Doppelfunktion zugemessen, stets wurden die<br />

Denkmalbereiche als absolute Vorrangflächen eingestuft. Unter siedlungsstruk-<br />

turellen Aspekten sind sie als prägend für die Charakteristik des Landschafts-<br />

raumes angesprochen.<br />

Im Weiteren hat auch das von den Einwendern angeführte Thema „Wasser-<br />

schutzgebiete, Grundwasserschutz“ umfänglich Eingang in die UVS gefunden.<br />

Im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse als Grundlage jeder Trassenfindung<br />

wurden die hydrogeologischen Verhältnisse und ihre Bedeutung für das Grund-<br />

wasser ebenso ermittelt, wie die wasserwirtschaftlich genutzten und durch Ver-<br />

ordnungen geschützten Wasserschutzgebiete (UVS Raumwiderstandsanalyse<br />

Abschnitte B I 3.3 und 4.2).<br />

Anhand der Ergiebigkeit und des Geschütztheitsgrades wurden Bedeutung und<br />

Empfindlichkeit ermittelt und daraus risikoarme, risikoträchtige und absolute<br />

Vorrangflächen (die aus Sicht des jeweiligen Schutzgutes also von einer Auto-<br />

bahn freigehalten werden sollten) abgeleitet. Dabei wurden die Wasserschutz-<br />

gebietszonen II nutzungsbedingt stets zu den absoluten Vorrangflächen ge-<br />

zählt, wenn sie nicht ohnehin bedingt durch die ermittelten Werte der Bedeu-<br />

tung und des Geschütztheitsgrades, also der Empfindlichkeit gegenüber Stö-<br />

rungen, in größere Vorrangflächen eingegliedert waren (UVS Raumwider-<br />

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