07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

hen. Das dort anfallende Abwasser wird vollständig den oberirdischen Fließge-<br />

wässern zugeleitet. Innerhalb und bei ungenügendem Abstand zum Grundwas-<br />

ser von weniger als 1 m auch außerhalb der Wasserschutzgebiete werden die<br />

Entwässerungsanlagen zudem nach der RiStWag erstellt und zum Untergrund<br />

hin vollständig abgedichtet, so dass auch insoweit kein belastetes Nieder-<br />

schlagswasser in das der Trinkwassergewinnung dienende Grundwasser ge-<br />

langen kann.<br />

Bei etwaigen Schadensfällen wie Unfällen auf der A 33 frei werdende wasser-<br />

gefährdende Stoffe können auch bei einer Havarie größerem Umfangs (wie z.<br />

B. bei einem verunglückten und Leck geschlagenen LKW-Transport mit was-<br />

sergefährdenden Stoffen) mit Hilfe entsprechender Verschlüsse (Absperrschie-<br />

ber) innerhalb des Entwässerungssystems, d. h. in den Rohrleitungen, Mulden,<br />

Abscheidern sowie den Regenklär- und -rückhaltebecken, aufgefangen werden.<br />

Das Management zur Sicherung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen<br />

Handhabung der entsprechenden Anlagen, d. h. auch des rechtzeitigen Ver-<br />

schließens der entsprechenden Abläufe der Entwässerungsanlagen, wird mit<br />

Hilfe eines entsprechenden Handlungsregimes über das dazu noch zu erstel-<br />

lende Gewässerschutzkonzept (vgl. Nebenbestimmung A 3.5.6 der wasser-<br />

rechtlichen Erlaubnis) geregelt. Auch insoweit ist der Gewässerschutz gewähr-<br />

leistet. Dies gilt angesichts der Abdichtungen der Entwässerungsanlagen auch<br />

in den Wasserschutzgebieten, wo bereit mit einer entsprechenden Gestaltung<br />

der Bankette (RiStWag, Nrn. 6.2.3 und 6.3.3) ein Grundschutz im Hinblick auf<br />

das entsprechende Gefahrenpotential gewährleistet wird. Bei größeren Unfällen<br />

verhindert dieser ansonsten bei kleineren Unfällen bereits ausreichende Schutz<br />

eine unkontrollierte Ausbreitung von Schadstoffen über den Straßenraum hin-<br />

aus und schafft einen zeitlichen Puffer im Hinblick auf weitergehende Notfall-<br />

maßnahmen wie z. B. die Verschließung von Absperrschiebern bzw. eine sach-<br />

gerechte Sanierung der Unfallstelle.<br />

Versagungsgründe im Sinne der §§ 12 und 57 WHG stehen der Erteilung der<br />

Erlaubnis deshalb nicht entgegen. Wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 8 Abs.<br />

1 WHG für Abwassereinleitungen fallen zwar materiell nicht unter die Konzent-<br />

rationswirkung, gem. § 19 Abs. 1 WHG erfolgt jedoch eine Zuständigkeitsverla-<br />

gerung von der Wasserbehörde zur Planfeststellungsbehörde, wobei die Plan-<br />

feststellungsbehörde zur Erteilung der Wasserrechte gem. § 19 Abs. 3 WHG<br />

des Einvernehmens der zuständigen Wasserbehörde bedarf. Dieses hat die un-<br />

tere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh, deren entsprechende Zuständigkeit<br />

742

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!