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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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13. Hinweis zur Geltungsdauer des Beschlusses<br />

Der mit dem vorliegenden Beschluss festgestellte Plan tritt gemäß § 17<br />

Buchst. c Nr. 1 FStrG außer Kraft, wenn mit der Durchführung des Plans<br />

nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begon-<br />

nen worden ist, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des<br />

Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre ver-<br />

längert.<br />

14. Hinweis auf die Auslegung des Planes<br />

Dieser Beschluss wird in den Rathäusern der Gemeinde Steinhagen sowie<br />

der Städte Halle, <strong>Borgholzhausen</strong> und Versmold mit einer Ausfertigung der<br />

Planunterlagen zwei Wochen lang zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Der<br />

Ort und die Zeit der Auslegung werden öffentlich und ortsüblich bekannt-<br />

gemacht.<br />

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Zustellung des Beschlusses<br />

an die bekannten Betroffenen sowie diejenigen, über deren Einwendungen<br />

entschieden wurde, ersetzt (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG). Mit dem Ende der<br />

Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber diesen Personen sowie ge-<br />

genüber allen übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 bzw.<br />

Abs. 5 Satz 3 VwVfG).<br />

Die Planunterlagen können auch beim<br />

eingesehen werden.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe<br />

Stapenhorststr. 119<br />

33615 Bielefeld<br />

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