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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht ein.<br />

Artenschutzrelevante bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

treten damit nicht auf.<br />

Insgesamt sind durch das Bauvorhaben also keine erheblichen Beeinträchti-<br />

gungen der Vorkommen des Teichhuhns im Gebiet zu erwarten. Die Verbots-<br />

tatbestände des § 44 BNatSchG insgesamt treten folglich nicht ein.<br />

Turmfalke:<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1 zu der Aktualisierung der artenschutzrechtlichen<br />

Bestandsaufnahme ausgeführt, liegen neuere Nachweise des Turmfalken aus<br />

den Kartierungen der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld für den Raum<br />

Künsebeck aus dem Jahr 2007 vor. Dies betrifft zwei erfolgreiche Bruten im Be-<br />

reich eines Hofes an der K 30 und westlich davon, südlich der Trasse auf Hof<br />

Uffmann. Darüber hinaus wurden 2010 zwei Turmfalken fliegend östlich der<br />

Trasse und östlich des Wasserwerkes beobachtet (Trassenabstand: ca. 350 m).<br />

Der Vorhabenträger führt aber zu Recht an, dass weder Brutplätze durch das<br />

Vorhaben direkt beansprucht werden noch eine erhebliche Störung zu ver-<br />

zeichnen ist. Da die generellen Kollisionsrisiken für den Turmfalken im Arten-<br />

schutzbeitrag 2009 berücksichtigt wurden, sind die Verbotstatbestände des § 44<br />

BNatSchG nicht erfüllt. Die Gutachter führen in diesem Zusammenhang auch<br />

an, dass die nur in einzelnen Jahren (2007, 2004 und 2008 nicht) feststellbare<br />

Nutzung des Hofes an der K 30 zur Brut die fehlende enge Brutplatzbindung<br />

dokumentiere. Dies bedeute, dass Bruten dort nicht auszuschließen sind, wo<br />

geeignete Nistmöglichkeiten bestehen. Diese Einschätzung ist fachlich tragbar.<br />

Damit werden insgesamt die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht er-<br />

füllt.<br />

Uhu:<br />

Aufgrund des in den letzten Jahren kontinuierlichen Anwachsens der Brutbe-<br />

stände des Uhus wird die Art in Deutschland und innerhalb des Naturraumes<br />

als nicht gefährdet eingestuft. Für ganz NRW wird die Art in der Vorwarnliste<br />

aufgeführt, bei genereller Abhängigkeit von Naturschutzmaßnahmen. Die Art,<br />

die als streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen bio-<br />

geographischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen ungünstigen Erhaltungs-<br />

zustand mit positivem Entwicklungstrend auf (LANUV 2009).<br />

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