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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.52<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender gibt zu Beginn der Erörterung eine Ergänzung seiner ursprünglichen<br />

Einwendung unter Berücksichtigung seiner in der Generalerörterung<br />

gewonnenen Erkenntnisse zu Protokoll. Er trägt im Weiteren den Inhalt dieses<br />

Schreibens vom 21.10.2008 mündlich vor, insbesondere weist er <strong>–</strong> auch anhand<br />

einer Karte <strong>–</strong> auf seines Erachtens falsch positionierte und dimensionierte<br />

Grünbrücken in zu geringer Anzahl sowie auf das Fehlen von Untersuchungen<br />

zum Artenvorkommen nördlich des in den Planunterlagen abgegriffenen Untersuchungsraumes<br />

hin. Der Einwender schließt sich der Kritik der Naturschutzverbände<br />

an, Gutachten seien schwer oder gar nicht zugänglich gemacht worden.<br />

Im Anschluss wird die persönliche Betroffenheit des Einwenders erörtert.<br />

Hierzu führt der Vorhabensträger aus, aus dem Flurstück 13 in der Flur 5 der<br />

Gemarkung Hesseln würden 9.520 m 2 für die Trasse der A 33 und die begleitenden<br />

Schutzeinrichtungen benötigt. Weitere 1.500 m 2 sollten für die am Fuß<br />

des nördlichen Walls geplante Entwässerungsmulde dauerhaft beschränkt werden.<br />

4.100 m 2 seien für eine vorübergehende Inanspruchnahme (Bodenlager)<br />

vorgesehen.<br />

Das Flurstück werde durch die Trasse zerschnitten. Der Abstand des Wohngebäudes<br />

zum Fahrbahnrand betrage 58 m. An der Südseite des Hauses werde<br />

der Immissionsgrenzwert für die Nacht im Erdgeschoss um 1 dB(A), im Obergeschoss<br />

um 3 dB(A) überschritten. An den übrigen Gebäudeseiten seien keine<br />

Überschreitungen feststellbar, auch der Tagesgrenzwert werde eingehalten.<br />

Der Einwender habe daher einen Anspruch auf Überprüfung des Gebäudes<br />

Die Einwendung wird in diesen Punkten mit Blick auf die entsprechenden Kapitel<br />

dieses Planfeststellungsbeschlusses zurückgewiesen.<br />

Mit Deckblatt I hat sich der Umfang der Inanspruchnahme des Flurstücks verändert.<br />

Erworben werden müssen nunmehr 11.180 m 2 , da am Ende des abgebundenen<br />

Stockkämper Weges <strong>–</strong> entsprechend einer Forderung des Einwenders<br />

<strong>–</strong> ein Wendehammer angelegt wird und auf der Südseite der A 33 eine<br />

Zuwegung zum Regenrückhaltebecken von der Holtfelder Straße aus geschaffen<br />

werden muss. Die Fläche der vorübergehenden Inanspruchnahme verringert<br />

sich dadurch auf 3.050 m 2 , die dauernde Beschränkung für die Entwässerungsmulde<br />

entfällt (siehe unten).<br />

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