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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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und drei weitere Durchlässe für namenlose Gewässer sowie an die Unter-<br />

bzw. Überführungen des Lönsweges, des Postweges und des Paulinenwe-<br />

ges sowie an das Querungsbauwerk „Waldweg“ auf insgesamt rd. 9.500<br />

laufenden Metern Länge,<br />

o Errichtung von Amphibienleit- und Sperreinrichtungen beidseits der A 33 auf<br />

weiteren insgesamt rd. 2.600 laufenden Metern Länge in Verbindung mit 15<br />

separaten Amphibiendurchlässen nach den Vorgaben des Merkblattes für<br />

den Amphibienschutz an Straßen (MAmS) und mit Anbindung an die Que-<br />

rungshilfen / Grünbrücken „Holtfelder Straße“, „Eschweg“, „Stockkämper<br />

Straße“ und „Neue Hessel“,<br />

o Schutz von Gehölzbeständen mit potentieller Quartiereignung für Fleder-<br />

mäuse bzw. Minimierung der Eingriffe durch eine „bauvorauslaufende“<br />

Quartierkontrolle und / oder artenschutzbezogene Bauzeitenbeschränkun-<br />

gen (vgl. Minderungsmaßnahme M 19),<br />

o Schaffung von 5 künstlichen Quartieren für die Zwergfledermaus als Ersatz<br />

für ein mit einem Hausabriss verlorengehendes Quartier in / an benachbar-<br />

ten Hofgebäuden,<br />

o Anbringung von 4 neuen bzw. Umsetzung vorhandener Nisthilfen als Ersatz<br />

für den Verlust von 2 Brutplätzen der Schleiereule im Bereich Künsebeck<br />

und Holtfeld,<br />

o Erhaltung und Sicherung von mindestens 15 Höhlenbäumen zur langfristi-<br />

gen Quartiersicherung für ein lokales Vorkommen des Braunen Langohres<br />

durch ihre Herausnahme aus der ordnungsgemäßen fortwirtschaftlichen<br />

Nutzung sowie Installation 20 zusätzlicher artspezifischer Fledermauskäs-<br />

ten,<br />

o Anbringung von jeweils 2 bis 3 Nisthilfen für eine lokale Steinkauzpopulation<br />

an insgesamt 6 Standorten im zerschnittenen Offenlandbereich sowie von 8<br />

Nisthilfen in Form mardersicherer Brutröhren im Bereich der Feuchtwiesen<br />

bei Hörste,<br />

o Anbringung von 30 artspezifischen Nistkästen im zerschnittenen Offenland-<br />

bereich für eine lokale Population des Feldsperlings sowie<br />

o Die Errichtung von Wildsperrzäunen im gesamten Trassenverlauf des plan-<br />

festgestellten A 33-Abschnitts, soweit nicht ohnehin Lärmschutz- oder Irrita-<br />

tionsschutzwände mit gleicher Wirkung vorgesehen sind, sowie<br />

o Als „funktionserhaltende Maßnahmen“ eine Reihe von Habitatentwick-<br />

lungsmaßnahmen, die nicht nur die Funktion einer Ausgleichsmaßnahmen<br />

(siehe nachstehend Kapitel B 6.4 dieses Beschlusses), sondern aufgrund ih-<br />

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