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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Abschnitten aber gut strukturierte Agrarlandschaft, die auch eine Vielzahl klei-<br />

ner Gewässer aufweist. Die betroffenen Landschaftsteile und ihre landschafts-<br />

ästhetischen Raumeinheiten sind im LBP detailliert beschrieben (LBP, Kapitel<br />

2.2), ebenso Art und Umfang ihrer jeweiligen Beeinträchtigungen ermittelt und<br />

bewertet (LBP Kapitel 3.2.1.3) und deren Kompensation hinsichtlich Art und<br />

Umfang verbal-argumentativ gem. ELES hergeleitet worden (LBP, Kapitel<br />

3.2.1.5). Der LBP weist mit seinem Maßnahmenplan eine Vielzahl ineinander<br />

greifende Maßnahmen auf, die teilweise gezielt zur Kompensation von Beein-<br />

trächtigungen der Landschaft entwickelt wurden, teilweise aber auch neben ih-<br />

rer sonstigen Kompensationsfunktion in erheblichem Umfang zur gleichartigen<br />

bzw. gleichwertigen Neugestaltung der Landschaft beitragen. Er greift den<br />

Charakter der vorgefundenen Agrarlandschaft mit unterschiedlich ausgeprägter<br />

Strukturierung durch flächige oder lineare Gliederungselemente auf, ergänzt die<br />

vorhandenen Gestaltungselemente und fügt u. a. mit Aufforstungen bzw. Um-<br />

wandlungen von Kiefern- in Laubwald, der Anlegung von Hecken, Gehölzstrei-<br />

fen und Obstbaumwiesen, der Renaturierung bzw. naturnahen Gestaltung von<br />

Gewässern und Gewässerrandstreifen und der Anlage von Sukzessionsflächen<br />

zur Steigerung der Naturnähe außerdem Biotopformen ein, die sich ebenfalls an<br />

der vorhandenen Landschaftsstruktur orientieren. Gleiches gilt insbesondere für<br />

die ebenso vorgesehene Extensivierung von Grünlandflächen, die zumindest<br />

teilweise auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen und damit<br />

zum Erhalt auch der landwirtschaftlichen Prägung beitragen.<br />

Stellt also im Ergebnis der Eingriff des Neubauabschnitts 7.1 der A 33 einen er-<br />

heblichen Eingriff in das vorhandene Landschaftsbild dar, so sind die Straßen-<br />

randgestaltung und alle sonstigen vorgesehenen Maßnahmen geeignet, den<br />

Vorgaben des BNatSchG und des LG NRW gerecht zu werden und eine Beein-<br />

trächtigung des Landschaftserlebens soweit als möglich zu verhindern um im<br />

Übrigen vollständig zu kompensieren.<br />

Auf Kapitel B 6.6 dieses Beschlusses wird ergänzend Bezug genommen.<br />

Erholungsfunktion<br />

Hinsichtlich der Bedeutung des Planungsgebietes für die Erholungsfunktion und<br />

die mit der Straßenbaumaßnahme hierbei verbundenen Beeinträchtigungen<br />

wird zunächst auf Kapitel B 4.2.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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