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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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chenverfremdung, Strukturstörung sowie Vielfalts- und Naturnäheverlust. Die V<br />

29 verursacht auf dem überwiegenden Teil ihrer Streckenlänge Beeinträchti-<br />

gungen derartiger Strukturen (auf 3,4 km mit hoher und auf 4,5 km mit sehr ho-<br />

her Intensität). Auch hier sind die Beeinträchtigungen wieder überwiegend in<br />

Abschnitt 3 zu finden.<br />

Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwassers sind bei der V 29 für insge-<br />

samt 6,9 ha mittel und 14,5 ha hoch empfindlicher Flächen zu besorgen. Sie ist<br />

unter diesem Gesichtspunkt am ungünstigsten zu bewerten, weil sie in beiden<br />

Untersuchungsabschnitten in großem Umfang die absolute Vorrangfläche bei<br />

Hörste berührt. Sie durchfährt im Weiteren in Abschnitt 2 auf einer Länge von<br />

1,9 km das WSG Halle-Bokel oberstrom der Entnahmebrunnen. Auch das ge-<br />

plante WSG <strong>Borgholzhausen</strong>/Holtfeld ist von der V 29 betroffen.<br />

Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen für das Oberflächenwasser schnei-<br />

det die V 29 insofern am günstigsten ab, als die UVS einen Schwerpunkt bei<br />

den Auswirkungen auf geschlossene Waldbestände setzt (zur Begründung sie-<br />

he oben zur Varianten V 16), diese jedoch von der V 29 umfahren werden.<br />

Hinsichtlich der Inanspruchnahme klimarelevanter Flächen verhält es sich bei<br />

der V 29 umgekehrt zu den bisher betrachteten Varianten. So schont die V 29<br />

klimarelevante Waldbestände, betrifft dagegen im weit stärkerem Umfang Nie-<br />

derungsbereiche oder Wohnsiedlungen durch Flächenverlust und Immissions-<br />

eintrag, insbesondere in Abschnitt 3. Eine Beeinträchtigung des Lokalwindsys-<br />

tems des Osning ist wie bei der V 37 auf einer Länge von 1,5 km zu erwarten.<br />

Die V 29 nimmt insgesamt 48,5 ha landwirtschaftlich genutzter Bodenfläche in<br />

Anspruch. Davon sind lediglich 3,5 ha in Abschnitt 3 als hoch empfindliche Bö-<br />

den, im Übrigen 45 ha als mittel empfindliche Böden in beiden Abschnitten ein-<br />

zustufen.<br />

Insgesamt liegt auch die V 29 hinsichtlich der Belange von Natur und Land-<br />

schaft über der Erheblichkeitsschwelle und ist daher mit diesem Belangen nicht<br />

vereinbar. Gegenüber den anderen Neubauvarianten hat sie zwar Vorteile unter<br />

den Aspekten von Geländeklima und Lufthygiene, Oberflächenwasser oder der<br />

Bodenbeanspruchung. Dem sind aber die Beeinträchtigungen des Arten- und<br />

Biotopschutzes und der hohe Zerschneidungsgrad der Landschaft sowohl unter<br />

faunistischen Aspekten wie solchen des Landschaftsbildes entgegenzuhalten.<br />

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