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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zusätzliche Beeinträchtigungen des Vorkommens in dem verbleibenden Wald-<br />

bestand nördlich der A 33/6 sind durch die hier südlich dieser Trasse vorgese-<br />

henen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der A 33/7.1 nach der Einschät-<br />

zung der Gutachter des Vorhabenträgers generell nicht ableitbar, da keine zu-<br />

sätzlichen relevanten Flächenverluste, Zerschneidungswirkungen und Randef-<br />

fekte auftreten. Diese Einschätzung erscheint fachlich haltbar.<br />

Hinsichtlich des Vorkommens südlich der A 33/6-Trasse treten durch die südlich<br />

dieser Trasse vorgesehenen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der A<br />

33/7.1 bau- und anlagebedingt zusätzliche Waldverluste auf. Diese betreffen<br />

ausschließlich trassennahe Waldflächen in geringer Größenordnung, die als<br />

Brutplatz oder Teillebensraum für die Waldschnepfe generell als nicht geeignet<br />

und entsprechend, unter Berücksichtigung der sich großflächig anschließenden<br />

Waldbereiche, als für das Vorkommen irrelevant zu werten sind. Weitergehende<br />

Waldverluste werden durch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen in diesem<br />

Bereich vermieden.<br />

Die Gutachter führen ferner an, dass darüber hinausgehende Beeinträchtigun-<br />

gen durch betriebsbedingte Kollisionsrisiken über die bereits bestehenden Be-<br />

einträchtigungen nicht hinaus gehen und durch die planfestgestellten ergänzen-<br />

den Schutzeinrichtungen entlang der Trasse so weit minimiert werden, dass<br />

insgesamt eine signifikante Erhöhung des grundsätzlich bestehenden Risikos<br />

nicht zu befürchten ist. Damit greift das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt.<br />

1 BNatSchG nicht ein.<br />

Betriebsbedingte Randeffekte, die generell für die Art als Wirkfaktor relevant<br />

sind, sind aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die A 33/6 in Verbin-<br />

dung mit den großräumig südlich vorhandenen, unbelasteten und nutzbaren<br />

Wald- und Waldrandbereichen ebenfalls als nicht relevant einzustufen.<br />

Insgesamt sind für die Vorkommen der Waldschnepfe im Bereich Patthorst<br />

durch den Neubau der A 33 im Planfeststellungsabschnitt 7.1 damit keine rele-<br />

vanten Beeinträchtigungen ableitbar.<br />

Im Bereich des Tatenhauser Waldes (östlich der L 782) befindet sich innerhalb<br />

des Untersuchungsbereiches von 2004 und des Einwirkungsbereiches der A<br />

33-Trasse der Nachweis einer Waldschnepfe mit Territorialverhalten (südlich<br />

der Fa. Storck). Die beiden übrigen Fundorte befinden sich außerhalb des Kar-<br />

tierbereiches von 2004 und außerhalb des Einwirkungsbereiches der A 33-<br />

Trasse (Trassenabstände > 400 m bzw. > 950 m, außerhalb der 58 dB(A)-<br />

Isophone.<br />

Hinsichtlich des Vorkommens südlich der Firma Storck ist festzuhalten, dass<br />

sich in diesen Waldbereichen erst aufgrund der inzwischen eingestellten Pro-<br />

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