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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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maus, Zwergfledermaus, Fransenfledermaus, Breitflügelfledermaus und Kleiner<br />

Abendsegler nachgewiesen.<br />

Mit der Festlegung eines engen Zeitfensters für Baumfällarbeiten im Zeitraum<br />

zwischen Mitte September und Ende Oktober / Anfang November bzw. eine<br />

entsprechende bauvorauslaufende Untersuchung in Frage kommender Wald-<br />

bestände in diesem Planfeststellungsbeschluss (s. Nebenbestimmung A 7.5.2<br />

sowie A 7.5.5 <strong>–</strong> 7.5.7), wird keine Wochenstubengesellschaft im Zuge der Bau-<br />

tätigkeit zerstört. Damit ist das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Die Gutachter führen auch zu Recht an, dass auch der Entzug von potenziellen<br />

Quartieren keine der vorkommenden Arten erheblich beeinträchtigen wird, da<br />

alle betroffenen Arten (mit Ausnahme des Braunen Langohrs) ihre Quartiere<br />

aufgrund hoher Mobilität in einem mittleren bis großen Umgebungsraum wählen<br />

können.<br />

Eine andere Betrachtung ist indes beim Braunen Langohr anzustellen. Der<br />

Vorhabenträger geht hier selbst davon aus, dass sich bei dieser Art durch den<br />

Entzug von potenziellen Quartierbäumen eine Engpasssituation in Bezug auf<br />

das lokale Vorkommen ergeben könne. Die Gutachter kommen indes zu der<br />

Einschätzung, dass der mögliche Verlust des Quartierbaumes aber insoweit<br />

nicht relevant ist, da die Langohren ihre Quartiere regelmäßig wechseln und der<br />

Verlust eines Quartierbaumes die lokale Population nicht gefährden kann. Die-<br />

se Einschätzung wird auch von der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirks-<br />

regierung <strong>Detmold</strong> geteilt.<br />

Überdies wird ein kontinuierliches Angebot an potenziellen Quartieren durch<br />

den Schutz geeigneter Höhlenbäume sichergestellt. Hierzu erfolgt die Siche-<br />

rung von 15 Bäumen in den verbleibenden Laubwaldflächen. Ferner erfolgt eine<br />

Bereitstellung von Ersatzquartieren durch Fledermauskästen (20 Stück) im<br />

räumlich-funktionalen Kontext zum Ort des Eingriffs.<br />

Zerschneidungswirkungen in Bezug auf Nahrungs- und Jagdhabitate werden<br />

durch BW 27 (Unterführung der Neuen Hessel bei Bau-km 3+912,373) und BW<br />

28 (Überführung einer Querungshilfe „Neue Hessel“ bei Bau-km 3+980 <strong>–</strong><br />

4+030) vermieden, insbesondere weil die Überführung mit Leitstrukturen be-<br />

pflanzt wird, um eine Anbindung an die neuen Leitlinien zu erreichen.<br />

Zu problematisieren ist indes das BW 27 mit einer lichten Weite von 20 m und<br />

einer lichten Höhe von 3 m ab Sohle. Das Bauwerk unterschreitet damit die von<br />

der FGSV (2008) geforderte Sollhöhe von 3 m über MHW (vgl. auch Stellung-<br />

nahme der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 8). Die Gutachter des<br />

Vorhabenträgers (FÖA Landschaftsplanung) weisen aber zu Recht darauf hin,<br />

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