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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Pachtfläche Flurstück 136 der Flur 4 der Gem. Hesseln<br />

Das Grundstück liegt im Bereich der Holtfelder Straße in Trassennähe zur A<br />

33 angrenzend an das Wohnhaus des Einwenders. Der Vorhabensträger erläutert<br />

die Maße des hier vorgesehenen Brückenbauwerks des Stockkämper<br />

Weges/Hesselner Straße zur Querung der A 33 (Brücke in 6 m Höhe über der<br />

Fahrbahn mit 8,75 m Gesamtbreite inklusive Rad- und Gehweg, 5,5 m Fahrbahnbreite,<br />

Rampe mit max. 5% Steigung) und erklärt, dass der sich ergebende<br />

Zwischenraum zur A 33 bepflanzt werden, die übrigen Restflächen aber<br />

nutzbar blieben.<br />

Der Einwender ist mit der Maßnahme einverstanden und erklärt, dass er einen<br />

Erwerb des Grundstücks anstrebe und, sofern ein Kauf zustande komme, die<br />

Errichtung eines privaten Wall zur A 33 hin plane. Der Vorhabensträger hat<br />

keine Bedenken gegen einen solchen Wall, sofern Bau- oder Landschaftsrecht<br />

dem nicht entgegenstehen.<br />

Pachtfläche Flurstück 90 der Flur 4 der Gem. Hesseln<br />

Der Einwender hinterfragt die vorgesehene Aufforstung, die auf Ackerland<br />

bester Qualität erfolgen solle und schlägt eine Verlegung der Aufforstungsmaßnahme<br />

auf die ebenfalls von ihm gepachtete Nachbarfläche des gleichen<br />

Eigentümers vor, die als Ackerfläche von geringerer Qualität sei.<br />

Der Vorhabensträger sagt eine entsprechende Überprüfung zu.<br />

Pachtfläche Flurstück 71 der Flur 42 der Gem. <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Der Einwender bittet Flächen mit geringerer Ackerqualität als die des Pachtgrundstücks<br />

für den Steinkauz herzurichten. Entsprechende Flächen mit geringerer<br />

Qualität als Acker oder auch Grünland seien vorhanden.<br />

Der Vorhabensträger führt aus, dass die entsprechende Maßnahme für den<br />

Steinkauz nicht verzichtbar sei, entsprechende Flächen an enge örtliche Grenzen<br />

gebunden wären und nicht alle Grundstücksarten für eine entsprechende<br />

Herrichtung in Frage kämen. Gleichwohl sei sowohl eine Herrichtung von<br />

Der Einwender hat sich mit den auf dem Pachtland vorgesehenen Maßnahmen<br />

im Termin einverstanden erklärt. Einer Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

bedarf es daher nicht.<br />

Eine Einwendung müsste ohnehin zurückgewiesen werden (vgl. Ausführungen<br />

zur Einwenderin B 9.19).<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Die Aufforstungsmaßnahme dient u.a. der Habitatoptimierung für verschiedene<br />

Fledermausarten, die die angrenzenden Gehölzbestände bereits als bedeutsames<br />

Jagdgebiet nutzen. Gleichzeitig steht die Maßnahme auch im Funktionszusammenhang<br />

mit der Leitlinie des Loddenbaches.<br />

Insofern ist diese artenschutzrelevante Maßnahme auch an dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Die Inanspruchnahme des Flurstücks wurde um 2.900 m 2 gemindert, ist aber<br />

im Übrigen unverzichtbar.<br />

Auf Flurstück 71 soll die Maßnahme M/E 6.704 (Streuobstwiese) verwirklicht<br />

werden. Abgesehen von einer Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt in einem<br />

erholungsbedeutsamen Raum, dient die Maßnahme auch der Optimierung von<br />

Steinkauzhabitaten im Raum Holtfeld.<br />

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