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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Einwender befürchtet, durch die Straßenbaumaßnahme könne es zu Ver-<br />

änderungen des Wasserhaushalts dergestalt kommen, dass weite Landschafts-<br />

teile oberhalb und unterhalb der Trasse vernässen bzw. versteppen.<br />

Die Befürchtung ist unbegründet.<br />

Die Trasse verläuft im Bereich des Flurstücks des Klägers in Dammlage, wes-<br />

halb Eingriffe in grundwasserführende Schichten unterbleiben. Ebenfalls sind<br />

keine Veränderungen durch die Auflast des Bauwerks zu erwarten, da die im<br />

Planungsraum vorhandenen Grundwasserschichten keinen Spielraum für Kom-<br />

pressionen bieten, weshalb Grundwasserströme hiervon unbeeinflusst bleiben<br />

(Wortprotokoll der Generalerörterung, Seite 527 f.).<br />

Im Weiteren moniert der Einwender, die Planung entspreche nicht den Erfor-<br />

dernissen der Agrarstruktur und laufe mithin den Zielen des begleitend ange-<br />

ordneten Flurbereinigungsverfahrens zuwider. Dabei übersieht der Einwender,<br />

dass das Flurbereinigungsverfahren nicht Bestandteil des Planfeststellungsver-<br />

fahrens ist, sondern beide Verfahren eigenständig nebeneinander stehen. Da-<br />

bei ist es gerade Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens, diejenigen agrar-<br />

strukturellen Beeinträchtigungen, die mit einem Straßenbauvorhaben dieser<br />

Größenordnung zwangsläufig auch dann einhergehen, wenn die Belange der<br />

Landwirtschaft in der Abwägung angemessen berücksichtigt wurden, zu mil-<br />

dern. Insoweit ist auch auf den mittlerweile bestandskräftigen Einleitungsbe-<br />

schluss vom 17.06.2010 der Flurbereinigungsbehörde bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong> zu verweisen.<br />

Grundsätzlich wird aber der Forderung des Einwenders, die Belange der Agrar-<br />

struktur zu berücksichtigen, schon innerhalb der Abwägung in diesem Planfest-<br />

stellungsbeschluss hinreichend entsprochen (vgl. Kapitel B 7.7).<br />

Einwender B 9.9<br />

Die Flurstücke 80 und 84 des Einwenders in der Flur 32 der Gemarkung Borg-<br />

holzhausen werden von der Trasse der A 33 durchschnitten. Weitere Teilflä-<br />

chen dieser Flurstücke werden für die Anlage von Amphibiendurchlässen (Flur-<br />

stück 80) sowie einen neuen Wirtschaftsweg (Flurstück 84) überplant. Vorüber-<br />

gehend in Anspruch genommen werden müssen beide Flurstücke, um den ne-<br />

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