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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Einwendungen werden im Übrigen aufrechterhalten. Der Vorhabensträger<br />

bittet, die Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte,<br />

durch Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Weitere Einzelheiten zum Thema Artenschutz können Kapitel B 6.3 mit allen<br />

Unterkapiteln entnommen werden.<br />

Da die Frage von Ersatzland für die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />

nicht ausschlaggebend ist, kann die Einwenderin diesbezüglich ins<br />

Entschädigungsverfahren verwiesen werden (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 164;<br />

BVerwG NVwZ-RR 1999, 629, 630 f.).<br />

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