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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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chung für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsmengen auf der künftigen A<br />

33 plausibel und fachlich belastbar und somit dem angeführten Luftschadstoff-<br />

gutachten von November 2009 und Mai 2010 zu Recht zugrunde gelegt wor-<br />

den.<br />

Nach den Feststellungen der genannten Luftschadstoffgutachten treten die<br />

höchsten NO2-Belastungen im Jahresmittel im Untersuchungsgebiet im Planfall<br />

an straßennahen Untersuchungspunkten um die vorgesehene Neubautrasse<br />

der A 33 auf. An den straßennah zur geplanten Neubautrasse der A 33 gelege-<br />

nen Wohnnutzungen liegen die vom Ingenieurbüro Lohmeyer errechneten<br />

Höchstwerte der NO2-Immissionen bei 24 µg/m³ im Jahresmittel (bei Vernach-<br />

lässigung einer zukünftigen Reduktion der Hintergrundbelastung). Damit wird an<br />

den beurteilungsrelevanten Untersuchungspunkten (s. Abb. 2.1 sowie Tab. 6.1<br />

bis Tab. 6.3 des Luftschadstoffgutachtens Mai 2010, Deckblatt II, Planfeststel-<br />

lungsunterlage 14.1) sowohl der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel von 40<br />

µg/m³ der 39. BImSchV als auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungen<br />

des NO2-Kurzzeitbelastungswertes (1-h-Mittelwert 200 µg/m³ bei 18 zugelasse-<br />

nen Überschreitungen im Jahr) eingehalten.<br />

Nach den weiteren Aussagen im Luftschadstoffgutachten erreichen die PM10-<br />

Immissionen im Planfall im beurteilungsrelevanten Bereich der zur geplanten<br />

Neubautrasse der A 33 nächstgelegenen Wohnbebauung Werte bis 26 µg/m³<br />

im Jahresmittel (bei Vernachlässigung einer zukünftigen Reduktion der Hinter-<br />

grundbelastung). An den beurteilungsrelevanten Untersuchungspunkten wird<br />

damit der Grenzwert auch für das PM10-Jahresmittel der 39. BImSchV eingehal-<br />

ten. Auch die Grenzwerte für die maximalen PM10-Tagesmittel (Einhaltung der<br />

Anzahl der zulässigen Überschreitungen des PM10-Tageswerts von 50 µg/m³<br />

bei 35 zugelassenen Überschreitungen) wird an den beurteilungsrelevanten Un-<br />

tersuchungspunkten eingehalten.<br />

Das Ingenieurbüro Lohmeyer hat überdies speziell für die Ortsdurchfahrt Halle<br />

mit Hilfe des Berechnungsverfahrens PROKAS_B entlang der B 68 die Immis-<br />

sionsbelastungen ermittelt und die Schadstoffbelastungen für den Prognose-<br />

Nullfall und den Planfall für 2025 prognostiziert. Danach werden die durch den<br />

Bau des Vorhabens zu erwartenden Verkehrsverlagerungen dazu führen, dass<br />

die NO2-Immissionen im Jahresmittel im Gegensatz zum Prognose-Nullfall deut-<br />

lich unter dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³ liegen (s. Tab. 6.4 des Luft-<br />

schadstoffgutachtens Mai 2010, Seite 56, Deckblatt II, Planfeststellungsunterla-<br />

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