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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Damit kann nach den fachlich begründeten Ausführungen des Vorhabenträgers<br />

eine mögliche Beeinträchtigung von bis zu 10 Brutpaaren durch das Vorhaben<br />

durch die zeitlichen Vorgaben zur Baufeldfreimachung und durch die Stabilisie-<br />

rung der Vorkommen der Art im Raum (Schaffung von Ausweichbrutplätzen im<br />

Bereich zu entwickelnder günstiger Habitate abseits der Trasse vor Baubeginn)<br />

vermieden werden. Insoweit treten Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG,<br />

insbesondere das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG und<br />

das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, nicht ein.<br />

Gartenrotschwanz:<br />

Der Gartenrotschwanz ist eine in NRW und im Naturraum wie auch bundesweit<br />

stark gefährdete Vogelart. Die Art weist innerhalb der atlantischen biogeogra-<br />

phischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen ungünstigen Erhaltungszustand<br />

mit negativem Entwicklungstrend auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet in Obstwiesen und strukturreichen Gärten bei<br />

Casum und Holtfeld (südlich "Lüker" und südwestlich "Brune") vor. Ein weiteres<br />

Brutvorkommen befindet sich bei einem Hof nördlich vom Schnatweg (A 33-<br />

Abschnitt 6, DB II).<br />

Alle nachgewiesenen Brutvorkommen des Gartenrotschwanzes befinden sich in<br />

einem Abstand von mehr als ca. 200 m von der A 33-Trasse bzw. vom Ausbau-<br />

bereich des Schnatweges. Entsprechend sind weder bau- noch anlagenbedingt<br />

direkte Verluste von Niststandorten, Gelegen oder Jungvögeln zu erwarten, so<br />

dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG und das Be-<br />

schädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG nicht eingreifen.<br />

Bezogen auf die Verluste essenzieller Habitatbestandteile bleiben die relevan-<br />

ten Elemente im Bereich der Brutvorkommen und im nahen Umfeld nach den<br />

nachvollziehbaren Ausführungen des Vorhabenträgers erhalten, wobei primär<br />

die alten Baumbestände (Garten am Eschweg) sowie alte Obstwiesen/-weiden<br />

(bei Hof Lüker) als Brut- und Nahrungshabitate in einem teilweise extensiv ge-<br />

nutzten, insektenreichen Umfeld zu nennen sind. Verschlechterungen der Le-<br />

bensraumverhältnisse aufgrund der stattfindenden Flächenverluste sind insge-<br />

samt für das Vorkommen bei Hof Lüker im Raum Holtfeld sowie für das Vor-<br />

kommen am Eschweg nicht zu erwarten.<br />

Hinsichtlich bau- und betriebsbedingter Randeffekte wird der Gartenrotschwanz<br />

als Art mit geringer Lärmempfindlichkeit eingestuft, bei Zuordnung einer Effekt-<br />

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