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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Sandebene befindlichen Bäume mit Höhlen und Spalten als Quartierbäume ge-<br />

nutzt werden (Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände vom<br />

15.03.2010, Seite 51).<br />

Diese Annahme findet keine Grundlage. Vielmehr bestätigt auch die Untersu-<br />

chung der AG Biotopkartierung (2009) im Grunde die Lage der Wochenstuben-<br />

Quartiere in der Nähe der „altbekannten“ Quartiere, welche zu jeder Zeit abseits<br />

der Trasse zu finden waren.<br />

Überdies werden vorsorglich die Bäume außerhalb der Wochenstubenzeit in<br />

dem am besten geeigneten Zeitfenster im Spätherbst gefällt und Baumhöhlen<br />

und andere potenzielle Quartierangebote werden vor der Baufeldfreistellung im<br />

Einzelnen durch Fledermausexperten auf Besatz geprüft (s. Nebenbestimmung<br />

A 7.5.2 sowie A 7.5.5 <strong>–</strong> 7.5.7). Demzufolge kann das Beschädigungs- und Zer-<br />

störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht<br />

eingreifen.<br />

Anlagebedingte und baubedingte Wirkungen auf die Jagdgebiete der<br />

Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet können überwiegend vermieden werden.<br />

Da nur in einem kleinen Bereich am Nordostrand des Gebietes nahe der L 782,<br />

außerhalb der Grenzen des FFH-Gebietes, 0,23 ha Waldflächen verloren ge-<br />

hen, ist weder das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG noch das<br />

Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG erfüllt.<br />

In diesem Zusammenhang führen die Naturschutzverbände aus, der Verlust<br />

von 2300 qm Jagdgebieten könnte nach der Fachkonvention zur Bestimmung<br />

der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Lambrecht & Trautner, 2007) nicht<br />

als unerheblich gesehen werden. Höhere Orientierungswerte wären nur bei<br />

mehr als 100 qm (bzw. 250 qm) akzeptabel (Stellungnahme des Landesbüros<br />

der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 51).<br />

Diesem Einwand kann fachlich nicht gefolgt werden. Die Angaben in der ge-<br />

nannten Fachkonvention müssen als Orientierungswerte zur Bewertung eines<br />

direkten Flächenverlustes verstanden werden. Hinsichtlich der Bewertung von<br />

Beeinträchtigungen von Tierarten kommt ihnen eine geringe Bedeutung zu.<br />

Vielmehr ist die Beeinträchtigung von Tierarten <strong>–</strong> auch nach der Rechtspre-<br />

chung des BVerwG <strong>–</strong> in Bezug auf den Erhaltungszustand der Population im<br />

FFH-Gebiet zu bewerten. Im Weiteren wird hier auf das Kapitel B 6.4 dieses<br />

Beschlusses verwiesen.<br />

Die Flugwege der Bechsteinfledermaus werden durch die Trasse gequert. Da-<br />

durch entstehende Zerschneidungen und Barrierewirkungen auf den Flugwe-<br />

gen können aber durch die mit diesem Beschluss festgelegten Querungshilfen<br />

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