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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Beim Grobfilter wurden die Komplexe Streckenlänge und betroffene normierte<br />

Empfindlichkeit (BE) als Indikatoren für Beeinträchtigungen durch eine Trasse<br />

und die Länge der von den einzelnen Varianten durchschnittenen empfindlichen<br />

Bereiche untersucht und anschließend die so gefundenen Varianten einer Plau-<br />

sibilitätsprüfung insbesondere auch unter verkehrlichen Aspekten unterzogen.<br />

Nach dem Grobfilter verblieben 16 Varianten und die Nullvariante in der Unter-<br />

suchungsmenge für den Mittelfilter, darunter auch die V 11, die <strong>–</strong> nachdem der<br />

Übergabepunkt am Schnatweg mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbe-<br />

schlusses zum Abschnitt 6 feststeht <strong>–</strong> als einzige Variante der UVS 1993 aus<br />

der bis dahin nördlichen Führung der A 33 heraus in den Raum südlich von Bo-<br />

kel und Hörste schwenkt.<br />

Diese Variante konnte jedoch im Mittelfilter unter dem Gesichtspunkt der natür-<br />

lichen Umwelt nach den Kriterien Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild so-<br />

wie Grundwasserschutz nur den Rangfolgeplatz 15 (von 17 bewerteten Varian-<br />

ten) erreichen. Soweit die Auswirkungen auf die bebaute Umwelt betrachtet<br />

wurden, geht die UVS 1993 von verschiedenen Betrachtungsebenen und einer<br />

unterschiedlichen Gewichtung einmal der Beeinträchtigung bislang gering vor-<br />

belasteter Flächen, zum anderen der Siedlungsflächen aus. In keiner Betrach-<br />

tungsebene und auch in der Überlagerung der verschiedenen Ebenen und Ge-<br />

wichtungen konnte die V 11 den vorzugswürdigen Varianten zugerechnet wer-<br />

den.<br />

Folgerichtig wurde die V 11, nach einer Überlagerung der Ergebnisse für die<br />

Oberbereiche natürliche und bebaute Umwelt, nicht der Bewertung im Feinfilter<br />

zugeführt.<br />

Die 1968 linienbestimmte Trasse V 16 schied zwar bereits im Grobfilter aus (in-<br />

nerhalb der UVS beim Grobfilter noch als V 9 gekennzeichnet), wurde aber ent-<br />

sprechend der Vorgabe, die linienbestimmte Trasse zu untersuchen und zu be-<br />

werten (Variantenvergleich Abschnitt C I.1, Band 2, Seite 1), dennoch in den<br />

Mittelfilter eingestellt. Ebenso wie die V 11 konnte sie jedoch insgesamt nicht zu<br />

den vorzugswürdigen Varianten gerechnet werden.<br />

Ergebnis des Mittelfilters war, dass letztlich die Varianten V 29, 37, 38 und die<br />

Null-Variante, also der Verzicht auf den Neubau der A 33, in den Prüfrahmen<br />

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