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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wie die Machbarkeitsstudie im Übrigen aufzeigt, würde hier ein größerer Ab-<br />

stand zwischen Autobahntrasse und Brunnen 1 aufgrund der besonderen geo-<br />

logischen Gegebenheiten mit der Mächtigkeit des vorzufindenden Geschiebe-<br />

mergels nicht zu einer Verbesserung, sondern vielmehr zu einer Verschlechte-<br />

rung der Situation führen und mögliche Beeinträchtigungen verstärken.<br />

Zur sonstigen Gefahrensituation aufgrund etwaiger Unfälle mit frei werdenden<br />

wassergefährdenden Stoffen wird auf die nachstehenden Ausführungen zur<br />

Straßenentwässerung Bezug genommen. Während der Baumaßnahme führt<br />

die Nebenbestimmung A 7.3.6 dieses Beschlusses zu einem entsprechenden<br />

Schutz des Grundwassers.<br />

Nicht zu befürchten ist auch eine nennenswerte und sich auf die Wassergewin-<br />

nungsmengen der Wassergewinnungsanlagen auswirkende Reduzierung der<br />

Grundwasserneubildungsrate. Für die insoweit maßgebende Grundwasserneu-<br />

bildung ist der Bereich südlich des Teutoburger Waldes ausschlaggebend, so<br />

dass mit der mit dem Straßenbau verbundenen Flächenversiegelung keine<br />

Auswirkungen auf die dort stattfindende Trinkwassergewinnung einhergehen.<br />

Soweit in den Einwendungen und Stellungnahmen weitere Schutzmaßnahmen<br />

oder wegen der Wassergewinnungsanlagen und der zugehörigen Schutzgebie-<br />

te die Verlegung der Straßentrasse gefordert werden, werden sie zurückgewie-<br />

sen.<br />

7.13.2 Private Trinkwasserbrunnen<br />

Abseits der geschlossenen Wohngebiete befindet sich in der zum Teil landwirt-<br />

schaftlich geprägten Einzel- und Streubebauung eine Vielzahl von privaten<br />

Trinkwasserbrunnen für Wohngebäude, die nicht an die öffentliche Trinkwas-<br />

serversorgung angeschlossen sind. Diese privaten Trinkwasserbrunnen wird<br />

der Vorhabenträger, soweit sie weniger als 100 m vom Fahrbahnrand entfernt<br />

liegen (s. Nebenbestimmung A 7.3.10 dieses Beschlusses), in ein Beweissiche-<br />

rungsverfahren integrieren. Um schnell und fundiert ermitteln zu können, ob das<br />

Bauvorhaben qualitative oder auch quantitative Veränderungen für diese Brun-<br />

nen mit sich bringt, werden sie während der Baumaßnahme (ab Aufnahme der<br />

Bauarbeiten und bis 1 Jahr nach der Verkehrsfreigabe) durch ein unabhängiges<br />

Institut beprobt, das gleichzeitig auch jeweils den Wasserstand überprüft und<br />

misst. Nachdem im Erörterungstermin zunächst noch von einer 4-jährigen Dau-<br />

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