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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand auf (LANUV 2009).<br />

Nach dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Vorhabenträgers von De-<br />

zember 2009 kommt die Art im Planungsgebiet wie folgt vor: Zur Nahrungssu-<br />

che in weiten Teilen des Gebietes; Horstnachweis beim Umspannwerk Hesseln,<br />

westlich der L 782 und östlich der L 782 (östlich der Freileitung; Biologische<br />

Station Bielefeld/Gütersloh 1999); Brutverdacht im Waldbereich östlich Schloss<br />

Holtfeld (Jungvögel); ein weiteres Brutvorkommen wird im Bereich des Wald-<br />

komplexes Patthorst (außerhalb des Trassenbereiches mit Umfeld) vermutet.<br />

Wie aber bereits in Kapitel B 6.3.1 dieses Beschlusses ausgeführt, ergab die<br />

Aktualisierung dieser Daten in 2010 noch folgendes Ergebnis: Neuere trassen-<br />

nahe Brutnachweise liegen nach der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld<br />

im Tatenhauser Wald und dem Raum Künsebeck vor. Im Bereich des Taten-<br />

hauser Waldes erfolgte 2006 der Nachweis einer Brut am Rand des Betriebsge-<br />

ländes der Firma Storck, nördlich der A 33-Trasse, die aber erfolglos abgebro-<br />

chen wurde. Im Raum Künsebeck wurde 2007 eine Brut in einem Gehölzstrei-<br />

fen am Künsebecker Bach südlich der A 33-Trasse festgestellt.<br />

Nach den nachvollziehbaren Ausführungen der Gutachter des Vorhabenträgers<br />

stellt das Brutvorkommen im Nahbereich der Fa. Storck kein dauerhaftes Brut-<br />

vorkommen dar. Dies verdeutliche schon der dortige Brutabbruch. Ob es sich<br />

bei dem 2007 festgestellten Brutvorkommen am Künsebecker Bach um einen<br />

mehrfach genutzten Brutplatz handelt, konnte nicht festgestellt werden. Diesbe-<br />

züglich ist aber festzuhalten, dass sich der Brutplatz ca. 160 m von der A 33-<br />

Trasse entfernt befindet und eine direkte bau- oder anlagenbedingte Inan-<br />

spruchnahme nicht stattfindet. Der Vorhabenträger geht aber zu Recht davon<br />

aus, dass Störungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, da<br />

sich der Brutplatz innerhalb der artspezifischen Fluchtdistanz, die mit 200 m an-<br />

gegeben wird (Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für<br />

Landschaftsökologie, April 2010), befindet.<br />

Entsprechend der jeweiligen Trassenabstände der Horste finden weder direkte<br />

bau- oder anlagenbedingte Verluste von Brutstandorten noch bedeutsame Stö-<br />

rungen von Bruten während der Bauzeit statt. Auch die von Garniel & Mierwald,<br />

Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010,<br />

für den Mäusebussard hinsichtlich der Randeffekte einzuhaltenden Fluchtab-<br />

stände von 200 m werden bei allen Brutvorkommen eingehalten.<br />

Auch die Annahme der Gutachter des Vorhabenträgers, dass der anlagenbe-<br />

dingte Verlust von Jagdhabitaten, vor allem in Form von Landwirtschaftsflächen,<br />

vor dem Hintergrund der angrenzend großflächig verfügbaren gleichwertigen<br />

Flächen und der Gesamtjagdgebietsgröße der Art als nicht relevant einzustufen<br />

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