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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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duen gefährdeter und/oder geschützter Arten anzutreffen, namentlich im Be-<br />

reich der Avifauna, aber auch im Umfeld von Amphibiengewässern oder (Teil-<br />

)habitaten von Fledermäusen.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der von den Landschaftsplänen „Halle-<br />

Steinhagen“ und „Osning“ erfassten Bereiche. Weite Teile sind als Landschafts-<br />

schutzgebiet ausgewiesen; lediglich im Westteil des Untersuchungsraumes fin-<br />

den sich größere Flächen zwischen der Stockkämper Straße und der Holtfelder<br />

Straße sowie zwischen Casumer Straße und Hesselteicher Straße, die insofern<br />

keiner Schutzgebietsausweisung unterliegen. Es handelt sich dabei aber um<br />

solche Räume, die <strong>–</strong> wie oben beschrieben <strong>–</strong> wegen relativer Strukturarmut we-<br />

der aus landschaftlicher noch aus Sicht der Biotopeignung über eine hohe Qua-<br />

lität verfügen.<br />

Der Tatenhauser Wald ist als ein großflächiger Laub-Nadelwaldkomplex als Na-<br />

turschutzgebiet ausgewiesen, um die Erhaltung, Förderung und Wiederherstel-<br />

lung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und<br />

Tierarten sicherzustellen. Darüber hinaus ist er in Teilen als FFH-Gebiet unter<br />

Schutz gestellt worden, namentlich für die Lebensraumtypen des Hainsimsen-<br />

Buchenwaldes, der alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen sowie<br />

der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. Dem FFH-Schutz unterliegen im<br />

Weiteren die Tierarten Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus, Großes Maus-<br />

ohr, Kammmolch und Heldbock.<br />

Im gesamten Untersuchungsraum verteilt finden sich Biotope, die nach § 30<br />

BNatSchG gesetzlich geschützt sind. Gleichermaßen finden sich schutzwürdige<br />

Biotope des Biotopkatasters NRW des LANUV.<br />

(zu all dem Kapitel 2.5 des LBP)<br />

Der LBP erwähnt in besagtem Kapitel als Kulturdenkmäler eine Gräftenhof-<br />

Stätte in der Patthorst östlich des Schierenweges, eine Wallanlage südlich von<br />

Schloss Holtfeld sowie Hügelgräber am Schnatweg zwischen der B 68 und der<br />

Bahnlinie. Erwähnenswert ist im Weiteren sicherlich Schloss Holtfeld selbst so-<br />

wie <strong>–</strong> wiewohl abseits des engeren Untersuchungsraumes gelegen <strong>–</strong> Schloss<br />

Tatenhausen und die Kapelle Stockkämpen.<br />

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