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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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en der Trasse verbleibenden Wald durch Maßnahmen des Waldrandaufbaus<br />

zu schützen.<br />

Gegen diese Inanspruchnahme hat sich der Einwender nicht ausdrücklich ge-<br />

wandt. Eine solche Einwendung müsste aber auch zurückgewiesen werden. Die<br />

Inanspruchnahme für die Trasse der A 33 ist an dieser Stelle nicht zu vermei-<br />

den. Ebenso ist der Vorhabenträger verpflichtet, zerschnittene Wanderkorridore<br />

der Amphibien durch geeignete Maßnahmen aufrecht zu erhalten und das länd-<br />

liche Wegenetz an die veränderten Verhältnisse anzupassen.<br />

Ausdrücklich wendet sich der Einwender gegen die partielle Überplanung seiner<br />

Flurstücke 99, 100, 149 und 170 in der Flur 32 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

für landschaftspflegerische Maßnahmen. Es handele sich bei den Flächen um<br />

Ackerland in Hofesnähe; zudem befürchte er negative Veränderungen des<br />

Grundwasserhaushalts mit Blick auf den Hausbrunnen, wenn die Fläche nörd-<br />

lich des Hofes aufgeforstet werde.<br />

Die Einwendung ist teilweise erledigt, im Übrigen wird sie zurückgewiesen.<br />

Erledigung ist eingetreten bzgl. der Befürchtungen, der Hausbrunnen könnte<br />

durch die Aufforstung auf Flurstück 170 Schaden nehmen. Auf die Aufforstung<br />

hat der Vorhabenträger mit Deckblatt I verzichtet.<br />

Im Übrigen wird die Einwendung zurückgewiesen.<br />

Insbesondere ist insoweit die Funktion der landschaftspflegerischen Maßnah-<br />

men E 2.708 auf den Flurstücken 99 und 100 sowie E 2.902 auf den Flurstü-<br />

cken 170 und 149 für die Biotopvernetzung anzusprechen. Die A 33 führt zu ei-<br />

ner Zerschneidung bisher vorhandener Verbundstrukturen und Leitlinien; es ist<br />

daher erforderlich, derartige Strukturen neu zu schaffen und sie möglichst auf<br />

die vorgesehenen Querungsmöglichkeiten, wie Grünbrücken oder Gewässer-<br />

durchlässe, auszurichten.<br />

Im Zusammenhang mit anderen neu geschaffenen Leitlinien stellen die auf den<br />

Grundflächen der Einwender vorgesehenen Maßnahmen die Verknüpfung zwi-<br />

schen dem Teutoburger Wald und dem Landschaftsraum südlich der A 33 über<br />

die Grünbrücke an der Stockkämper Straße sicher. Eine solche Maßnahme an<br />

Straßen und Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen auszurichten, mindert die Be-<br />

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