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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Brückenbreiten<br />

Der Einwender weist darauf hin, die Brückenbreiten sollten so bemessen sein,<br />

dass auch künftige Entwicklungen z.B. bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />

nicht behindert würden.<br />

Der Vorhabensträger entgegnet, im fraglichen Raum seien alle Brücken mit<br />

einer Fahrbahnbreite von mind. 5,00 m bei einer nutzbaren Breite zwischen den<br />

Geländern von 6,00 m ausgestattet. Auf den Rampen liege die Fahrbahnbreite<br />

bei 4,50 m mit 2 x 0,75 m Bankett. Dies reiche für Begegnungsverkehr zwischen<br />

LKW und PKW. Es sei nicht seine Aufgabe, aus Anlass des Baus der A<br />

33 das gesamte Wegenetz zu sanieren.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Mit den vorgesehenen Maßen der Brücken und Querschnitten auf den Rampen<br />

entspricht der Vorhabenträger den oben genannten Richtlinien. Etwaige Einwendungen<br />

gegen die vorgesehenen Maße werden daher zurückgewiesen.<br />

Zur Begründung wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses<br />

Kapitels verwiesen.<br />

Mit seiner schriftlichen Einwendung äußert der Einwender die Befürchtung des<br />

Schadstoffeintrags auf die an die A 33 angrenzenden Flächen. Im Weiteren hält<br />

er nachteilige Veränderungen der Grundwasserfließrichtung und der Grundwasserstände<br />

nicht für ausgeschlossen.<br />

Negative Auswirkungen der beschriebenen Art sind nicht zu befürchten.<br />

Nach dem vorliegenden Luftschadstoffgutachten werden alle maßgeblichen<br />

Grenzwerte entlang der Trasse eingehalten. Belastetes Straßenabwasser wird<br />

aufgefangen und nach Klärung in die Vorfluter eingeleitet, gelangt mithin nicht<br />

auf die angrenzenden Flächen. Auch der Eintrag von Taumitteln über Sprühfahnen<br />

auf die Flächen des Einwenders ist nicht zu erwarten, da entlang der A<br />

33 in diesem Bereich lückenlos Lärm- und Irritationsschutzeinrichtungen vorgesehen<br />

sind.<br />

Im Weiteren wird auch das Grundwasser nicht beeinflusst, da weder in Grundwasserleiter<br />

eingegriffen noch negative Veränderungen durch die Auflast des<br />

Bauwerks zu befürchten sind. Zu den Einzelheiten wird auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

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