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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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In den fledermausbedeutsamen Waldbereichen dürfen keine Nachtbauarbeiten<br />

(Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) während der Aktivitätszeit<br />

der Fledermäuse von April bis Oktober durchgeführt werden. Soweit Bauarbei-<br />

ten notwendig auch nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang durchge-<br />

führt werden müssen, sind die Maßnahmen, mit denen das Streulicht auf das<br />

engere Baufeld beschränkt wird, im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />

abzustimmen und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Während der Bauzeit bis zur Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der vorgese-<br />

henen ortsfesten Amphibienschutzmaßnahmen (Leiteinrichtungen und Que-<br />

rungshilfen, vgl. Maßnahmen Nr. M 16.7 ff des LBP) ist das Baufeld insbeson-<br />

dere in den im LBP genannten Abschnitten während der jährlichen Wanderzeit<br />

der Amphibien durch mobile Schutzzäune so zu sichern, dass ein Einwandern<br />

in die Baustellenbereiche weitestgehend auszuschließen ist. Die während die-<br />

ser Zeit an- und abwandernden Amphibien sind durch ausreichend qualifizierte<br />

Personen mit geeigneten Mitteln (mobile Schutzzäune mit Eimerfallen) abzu-<br />

fangen und umzusetzen. Die Maßnahmen im Einzelnen und ihre Ergebnisse<br />

sind zu dokumentieren und den Landschaftsbehörden jährlich in geeigneter<br />

Form zur Kenntnis zu bringen.<br />

7.5.3 Über die in dem Artenschutzbeitrag von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und<br />

B), der FFH-Verträglichkeitsprüfung von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und<br />

B) sowie in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan von September 2009<br />

(Deckblatt I) angeführten Schutz- und Minderungsmaßnahmen hinaus, die mit<br />

diesem Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt werden, habe ich im<br />

Bereich des Artenschutzes in Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses weiterge-<br />

hende Vorgaben für den Vorhabenträger festgeschrieben.<br />

Insbesondere habe ich im Rahmen eines Risikomanagements für die Arten<br />

Feldlerche, Rebhuhn, Steinkauz und Schleiereule und für die Fledermausarten<br />

Bechsteinfledermaus (Casum und Tatenhauser Wald), Braunes Langohr (Hof<br />

Birkmann) und Kleiner Abendsegler (Waldrand bei Hof Birkmann) ein umfas-<br />

sendes Monitoring festgelegt.<br />

Alle diese Vorgaben werden mit dieser Nebenbestimmung verbindlich festge-<br />

legt.<br />

7.5.4 Über die in dem Artenschutzbeitrag von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und<br />

B), der FFH-Verträglichkeitsprüfung von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und<br />

B) sowie in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan von September 2009<br />

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