07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Garniel et. al. 2010 ordnen den Eisvogel den Vogelarten zu, die nur eine<br />

schwache Empfindlichkeit gegenüber Lärm aufweisen. Lärm spielt also offenbar<br />

bei der dennoch festzustellenden, reduzierten Besiedlung eines Straßenumfel-<br />

des, nur eine untergeordnete Rolle. Dem Eisvogel wird in diesem Zusammen-<br />

hang eine Effektdistanz von 200 m zugeordnet. Nach Garniel et. al. 2007, dort<br />

S. 91 ff., ist Lärm für den Eisvogel nur bei der Partnerfindung und der Revierver-<br />

teidigung bedeutsam, mithin bei Aktivitäten im Umfeld eines Brutplatzes.<br />

Brutplätze sind am Abgrabungsgewässer und auch nördlich davon am Laibach<br />

nicht vorhanden, so dass der von der Baustelle ausgehende Lärm keine Betrof-<br />

fenheit des Eisvogels bei der festgestellten Form der Habitatnutzung in diesem<br />

Bereich (Jagd) darstellt. Offenbar werden die von der bereits vorhandenen L<br />

782 ausgehenden (optischen) Störanreize durch die dichte Bewaldung zwi-<br />

schen Straße und Gewässer so weitgehend gemindert, dass die Eignung des<br />

Gewässers <strong>–</strong> wiewohl innerhalb der Effektdistanz gelegen <strong>–</strong> als Jagdhabitat<br />

nicht in Frage gestellt ist. Die abschirmenden Waldbestände bleiben jedoch er-<br />

halten, zudem wird die Baustelle durch sichtdichte Zäune gegenüber dem FFH-<br />

Gebiet abgeschirmt.<br />

Ohnehin verlieren Habitatbestandteile innerhalb der Effektdistanz nicht völlig ih-<br />

re Funktion für die jeweilige Art. Sie werden in ihrer Funktionalität lediglich <strong>–</strong><br />

abhängig von der Intensität der Einwirkung <strong>–</strong> gemindert. Die abgeschirmte Bau-<br />

tätigkeit wird zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde insoweit aber kei-<br />

ne stärkeren Störwirkungen entfalten, als der schon vorhandene Verkehr auf<br />

der L 782.<br />

In ähnlicher Weise gilt dies für die betriebsbedingt zu erwartenden Einwirkun-<br />

gen. In Rechnung zu stellen ist in diesem Zusammenhang, dass die Trasse <strong>–</strong><br />

soweit sie in engem Kontakt zum FFH-Gebiet verläuft bzw. dieses schneidet <strong>–</strong><br />

beidseits von mind. 4.00 m hohen Schutzeinrichtungen flankiert wird. Lärmim-<br />

missionen könne dadurch <strong>–</strong> wie schon in Kapitel B 6.4.3.2 ausgeführt <strong>–</strong> auf das<br />

Niveau abgesenkt werden, das demjenigen der L 782 ohne Schutzeinrichtun-<br />

gen entspricht. Optische Störreize werden für den Eisvogel durch diese Schutz-<br />

einrichtungen vollständig abgeschirmt. Die Beeinträchtigungen nehmen damit<br />

kein Maß an, das dasjenige der L 782 übersteigt.<br />

456

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!