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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwenderin B 9.88<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwenderin erscheint in Begleitung ihres Verfahrensbevollmächtigten.<br />

Das Flurstück 313 in der Flur 64 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> wird fast vollständig<br />

für landschaftspflegerische Maßnahmen überplant. Lediglich eine schon<br />

vorhandene Waldfläche wird in die Maßnahmen nicht einbezogen. Vorgesehen<br />

ist eine Aufforstungsfläche arrondiert mit dem vorhandenen Waldstück und im<br />

Übrigen extensives Grünland mit einer Baumreihe entlang eines Wirtschaftsweges.<br />

Auf Nachfrage der Einwenderin bestätigt der Vorhabensträger, die umliegenden<br />

Flächen seien im Rahmen des Planfeststellungsabschnitts 7.2 von der Landesgrenze<br />

bis zur B 476 erworben worden. Sie würden derzeit als Bodenlagerfläche<br />

genutzt und anschließend in landschaftspflegerische Maßnahmen umgewandelt.<br />

Die Größe des betroffenen Flurstücks beziffert die Einwenderin auf 2,8 ha. Der<br />

Vorhabensträger entgegnet, nach den ihm vorliegenden Katasterunterlagen<br />

habe das Flurstück eine Größe von 2,6 ha.<br />

Ebenfalls partiell für landschaftspflegerische Maßnahmen in Anspruch genommen<br />

wird das Flurstück 22 in der Flur 64 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>. Entlang<br />

eines Bachlaufes ist hier beidseits in einer Breite von jeweils 10 m die<br />

Anlage eines Sukzessionsstreifens mit einer Baumreihe vorgesehen, fortgesetzt<br />

auf den Nachbargrundstücken.<br />

Der Vorhabensträger führt weiter aus, es handele sich nicht um Artenschutzmaßnahmen,<br />

sie seien insofern nicht zwingend örtlich gebunden. Jedoch weist<br />

er darauf hin, dass beide Maßnahmen im Zusammenhang mit dem großen<br />

Mit Deckblatt I ist eine Inanspruchnahme von Grundflächen der Einwenderin<br />

nicht mehr Gegenstand der Planungen. Für die Einwendung ist damit insgesamt<br />

die Erledigung eingetreten.<br />

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