07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

in den kleinen Bauernwaldflächen in einem Bereich, der durch die A 33 im Nor-<br />

den, die B 476 im Westen, die K 24 im Süden und die K 23 im Osten begrenzt<br />

wird, zu ergänzen. Dieser Forderung schließe ich mich an. Das von der Höhe-<br />

ren Landschaftsbehörde angeführte Konzept wird mit diesem Planfeststellungs-<br />

beschluss umgesetzt.<br />

Insoweit wird dem Vorhabenträger aufgegeben, eine Höhlenbaumsicherung von<br />

50 Höhlenbäumen als CEF-Maßnahme ein Jahr nach Zustellung des Planfest-<br />

stellungsbeschlusses umzusetzen. Die Sicherung umfasst den Erhalt und die<br />

dauerhafte Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Altholz- und Höhlen-<br />

bäumen (ca. 5 - 10 Stück pro ha Waldfläche in dem oben genannten Raum) als<br />

potenzielle Höhlenbäume bis zur Zerfallsphase in den vorhandenen Laubwald-<br />

flächen des oben beschriebenen Raumes. Die Maßnahme hat in Abstimmung<br />

mit dem Kreis Gütersloh als unterer Landschaftsbehörde, mit dem Gutachter<br />

des Vorhabenträgers und den betroffenen Grundeigentümern zu erfolgen.<br />

Ferner kommt die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong><br />

zu der Einschätzung, dass zur Schadensbegrenzung hinsichtlich bestehender<br />

Funktionsbeziehungen Richtung Norden im Umfeld des Quartierwaldes die be-<br />

stehenden Funktionsverbindungen für die Bechsteinfledermäuse in Richtung<br />

Osten zum Casumer Bach und mit etwas geringerer Priorität in Richtung Süden<br />

zu verbessern sind. Auch dieser Einschätzung wird gefolgt.<br />

Der Vorhabenträger ist auf diesen Einwand eingegangen und hat mit Schreiben<br />

vom 16.03.2011 vorgeschlagen, an den drei folgenden Stellen in Casum zu-<br />

sätzliche Vernetzungslinien herzustellen:<br />

� Anlage einer einreihigen Hecke, L=195 m, bestehend aus einheimischen<br />

Gehölzen im Bereich der „Kämpenstraße“ auf dem Grundstück Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 51, Flurstück 9. Eigentümer: Nicht ermittelte Eigen-<br />

tümer als verlorene Wegefläche.<br />

� Anlage einer einreihigen Hecke, L=260 m, bestehend aus einheimischen<br />

Gehölzen im Bereich der „Kämpenstraße“ auf dem Grundstück Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 52, Flurstück 130. Eigentümer: Nicht ermittelte Eigen-<br />

tümer als verlorene Wegefläche.<br />

� Anlage einer Obstbaumreihe, L=650 m, bestehend aus einheimischen<br />

Obstbäumen im Bereich der Halstenbecker Straße“ (Stadt Versmold),<br />

Baumabstand 10 m auf dem Grundstück Gemarkung Bockhorst, Flur 4,<br />

Flurstück 7. Als Eigentümer der Wegefläche mit einer Breite von 8,50 m ist<br />

die Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Diese Fläche steht als öffent-<br />

licher Wirtschaftsweg zur Verfügung. Ein an die „Halstenbecker Straße“<br />

358

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!