07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dies sei ein entscheidender Unterschied zum Flurbereinigungsverfahren, im<br />

Zuge dessen eine Erstattung dieser Kosten nicht vorgenommen werde.<br />

Der Verhandlungsleiter ergänzt, der Einwender könne natürlich auch zum jetzigen<br />

Zeitpunkt abwarten und noch nicht in Grunderwerbsverhandlungen eintreten<br />

und sich auch kein Kaufangebot erstellen zu lassen.<br />

An einem konkreten Angebot des Vorhabensträgers ist der Einwender zum<br />

jetzigen Zeitpunkt jedoch interessiert. Der Vorhabensträger sichert daraufhin<br />

die sofortige Kontaktaufnahme zu. Bei der Erstellung des Angebots solle nach<br />

dem Wunsch des Einwenders berücksichtigt werden, dass er den Hausabbruch<br />

selbst vorzunehmen gedenke. Dies lehnt der Vorhabensträger ab. In der Vergangenheit<br />

seien entsprechende Verträge abgeschlossen, jedoch vom Bundesrechnungshof<br />

beanstandet worden.<br />

Hintergrund des vom Einwender geäußerten Wunsches ist die Befürchtung,<br />

dass das verkaufte Gebäude über einen längeren Zeitraum leer stehe und von<br />

„zwielichtigen Personen“ widerrechtlich genutzt werde. Der Vorhabensträger<br />

sichert daher zu, im Falle eines Vertragsabschlusses das Gebäude möglichst<br />

frühzeitig abzureißen.<br />

Betroffenheit der Eltern des Einwenders<br />

Das Wohngebäude der Einwender verbleibe <strong>–</strong> wie oben gesagt <strong>–</strong> in einem Abstand<br />

vom ca. 43 m zum geplanten Fahrbahnrand der A 33. Es komme an einer<br />

Hausseite zu einer Überschreitung des Lärmimmissionsgrenzwertes für die<br />

Nacht um 2 dB(A), weshalb der Vorhabensträger die Überprüfung des Gebäudes<br />

auf Möglichkeiten der Verbesserung des Bauschalldämmmaßes (passiver<br />

Lärmschutz) zusagt.<br />

Auf Vorhalt der Einwender, die Terrasse liege nicht am Haus, sondern an der<br />

nördlichen Grundstücksgrenze, sagt der Vorhabensträger eine erneute Überprüfung<br />

dieses Umstandes zu. Dies könne in eine Außenbereichsentschädigung<br />

münden.<br />

Forderungen nach weiteren aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden zurückgewiesen.<br />

Zur Begründung wird auf Kapitel B 7.9.8 dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />

verwiesen. Ein Anspruch dem Grunde nach auf Erstattung notwendiger<br />

Aufwendungen, um Räume, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt<br />

von Menschen dienen, vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen (passiver<br />

Lärmschutz), wurde den Einwendern mit Nebenbestimmung A 7.6.3 zuerkannt.<br />

Der Antrag, eine Außenwohnbereichsentschädigung zu gewähren, wird abgelehnt.<br />

Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist die Überschreitung des maßgeblichen<br />

Immissionsgrenzwertes für den Tag, der für eine Wohnbebauung im<br />

Außenbereich (s. hierzu Kapitel B 7.9.2) bei 64 dB(A) liegt.<br />

Im Erdgeschoss der der Autobahn zugewandten Hausseite werden nach der<br />

949

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!