07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12. Hinweis auf das Entschädigungsfeststellungsverfahren<br />

Einwendungen, die Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche (z.B. we-<br />

gen der beanspruchten Grundflächen, Erschwernissen, anderer Nachteile<br />

und des Lärmschutzes an Gebäuden) betreffen, sind <strong>–</strong> soweit nicht bereits<br />

dem Grunde nach über die Voraussetzungen dieser Ansprüche in der<br />

Planfeststellung zu entscheiden ist <strong>–</strong> nicht Gegenstand dieses Planfeststel-<br />

lungsbeschlusses, in dem im Grundsatz nur öffentlich-rechtliche Beziehun-<br />

gen geregelt werden.<br />

Solche Forderungen können mit dem Ziel einer gütlichen Einigung zu-<br />

nächst an den<br />

gerichtet werden.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe<br />

Stapenhorststr. 119<br />

33615 Bielefeld<br />

Wird eine Einigung nicht erzielt, so wird über diese Forderungen in einem<br />

besonderen Entschädigungsfeststellungsverfahren entschieden werden,<br />

für das die<br />

zuständig ist.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong><br />

Leopoldstr. 15<br />

32756 <strong>Detmold</strong><br />

Soweit Ansprüche in diesem Verfahren nicht abschließend oder nicht zur<br />

Zufriedenheit der Betroffenen geregelt werden können, steht den Betroffe-<br />

nen anschließend der ordentliche Rechtsweg offen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entschädigung grundsätzlich in Geld<br />

geleistet wird (§ 15 EEG NRW).<br />

1181

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!