07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Naturpotenziale und des Landschaftsbildes, ohne zusätzliche bzw. nennenswert<br />

veränderte Belastungen im gesamten Planungsraum hervorzurufen (UVS Band<br />

2, S. 74).<br />

Die V 0 liegt bei dieser Definition hinsichtlich der natürlichen Umwelt unter der<br />

Erheblichkeitsschwelle der Beeinträchtigungen. Sie bedingt keine zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen des Freiraums und wahrt damit am ehesten dessen Belan-<br />

ge. Lediglich hinsichtlich der lufthygienischen Anforderungen (Schadstoffen)<br />

und des Lärms in Wohngebieten ist sie als nicht vereinbar mit diesen Belangen<br />

anzusehen.<br />

Unter dem Erholungsaspekt erhält die V 0 die positivste Bewertung. Mangels<br />

zusätzlicher Beeinträchtigung des Freiraums schont sie mit den großen Wald-<br />

flächen die Schwerpunkte der regionalen und überregionalen Erholung. Sie hat<br />

jedoch wegen der innerörtlichen Lage deutliche Schwächen hinsichtlich der<br />

ortsnahen Erholung und bedingt im Weiteren höhere Beeinträchtigungen des<br />

Naturparks nördlicher Teutoburger Wald als die südlicher gelegenen Neubauva-<br />

rianten.<br />

Aus Sicht der bebauten Umwelt stehen bei der V 0 Vorteilen hinsichtlich der<br />

Raumstruktur (kein zusätzliches Beeinträchtigungsband) und der Vorbelastung<br />

(sie verbleibt in einem bereits weitgehend vorbelasteten Raum) deutliche<br />

Nachteile hinsichtlich der Siedlungsstruktur gegenüber. Sie beeinträchtigt die<br />

vorhandenen Strukturen am stärksten und bietet nur wenige Optimierungsmög-<br />

lichkeiten. Insbesondere kann eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete<br />

in der Stadt Halle nicht erreicht werden.<br />

Ausbauvariante B 68<br />

Die Ausbauvariante B 68 war nicht Gegenstand der UVS.<br />

Die Naturschutzverbände haben in ihrer Einwendung vom 15.01.2008 an ver-<br />

schiedenen Stellen ausgeführt, dass aus ihrer Sicht dem zu erwartenden Ver-<br />

kehrsaufkommen mit einem Ausbau der B 68 einschließlich notwendiger Orts-<br />

umgehungen Genüge getan werden könnte. Im Rahmen einer Alternativenprü-<br />

fung zum Habitat- und Artenschutz stellen die Verbände die Ausbauvariante als<br />

vorzugswürdige Alternative dar. Diese Argumentation wiederholen die Verbän-<br />

de in ihrer Stellungnahme im Deckblattverfahren I vom 15.03.2010. Von ande-<br />

588

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!